Der angeklagte 45-Jährige gab zu, vor fünf Jahren in den Dornbirner Messepark eingebrochen zu sein. Er seilte sich von einem Oberlicht ab und erbeutete Tablets und Smartphones im Wert von über 100.000 Euro.
Sein Geständnis sei als Minderungsgrund zu betrachten, brachte dessen Verteidigerin vor. Außerdem sei das Verfahren beinahe verjährt gewesen, da es mit fünf Jahren außerordentlich lange gedauert habe.
Angeklagter will Österreich verlassen
Das Gericht wies den Vorwurf der Verschleppung hingegen zurück. Der mann sei lange gesucht worden und erst im Mai nach Österreich ausgeliefert worden. Schlussendlich wurde der Angeklagte zu zwei Jahren haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Da die Untersuchungshaft von fünf Monaten angerechnet wurde und die Bedingungen für eine bedingte Entlassung gegeben seien, konnte der Mann den Gerichtssal jedoch als freier mann verlassen. Er gab an, Österreich verlassen und zu seiner Familie in der Heimat zurückkehren zu wollen.
(red)
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