Nein, in Österreich können die Angehörigen den Bestatter frei wählen, gänzlich unabhängig davon in welcher Ortschaft die Bestattung stattfindet. Ein gesetzlicher Gebietsschutz hat niemals in Vorarlberg existiert. Lediglich Absprachen unter den Bestattern führten wohl zu dieser Annahme.
Bei jedem Sterbefall in Österreich wird automatisch vom zuständigen Bezirksgericht ein Notar bestellt. Dieser Notar behandelt die Verlassenschaft des Verstorbenen und lädt die Angehörigen zur Verlassenschaftsabhandlung ein.
Einiges ist allerdings von den Angehörigen zu erledigen wie zum Beispiel Wohnungsauflösung, Abmelden von Versicherungen, Telefonen, Strom, Gas usw. Für diesen Zweck wird die Sterbeurkunde benötigt, die in den meisten Fällen vom Bestatter besorgt wird.
Trauer ist ein sehr starkes Gefühl und jeder Mensch geht mit seiner Trauer individuell um, es gibt für die Trauerbewältigung kein Patentrezept. Der Verlust eines geliebten Menschen ist nicht einfach. Es ist gut, dem Tod im Leben offen zu begegnen; rät Darjan Fritz vom Bestattungsunternehmen Fritz-Hämmerle.
Zu Lebzeiten miteinander darüber gesprochen zu haben, wie die Beerdigung gestaltet werden soll, erleichtert das Verabschieden. Trauer lässt sich leichter bewältigen, in der Gewissheit im Sinne des Verstorbenen gehandelt zu haben.
Zudem gibt es auch die Möglichkeiten bestimmte Institutionen in Anspruch zu nehmen. Ein Empfehlung ist z.B. das Trauer Café in Lochau. Ein Ort, um über eigene Trauer zu sprechen zu können.
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