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Ein Schrottauto, falsche Aussagen und viele Fragezeichen

Verleumdung und falsche Beweisaussage kamen dem vorbestraften 22-Jährigen ziemlich teuer.
Verleumdung und falsche Beweisaussage kamen dem vorbestraften 22-Jährigen ziemlich teuer. ©Eckert
Für das Gericht ist fix: Vorbestrafter 22-jähriger Autobesitzer hat Bekannten nach einem Unfall verleumdet. 6000 Euro Geldstrafe sind die Folge.

50.000 Euro BH-Strafen waren offen, mittlerweile sind es noch 26.000 Euro. Der 22-Jährige hat zwölf Vorstrafen, einer Lügengeschichte im Zusammenhang mit einem Autounfall bringt ihn erneut vor Gericht. Sein Wagen landete nachts in einer Gartenmauer. Wer der Besitzer des zu Schrott gefahrenen Fahrzeugs ist, blieb einige Tage unklar, dann konnte man den Mann ausfindig machen. Doch er konnte keinesfalls gefahren sein, denn er saß zum betreffenden Zeitpunkt hinter Gittern.

Falsche Geschichte

Der Autobesitzer beschuldigte einen Bekannten, unbefugter Weise das Auto verwendet zu haben. Es kam zum Prozess und plötzlich ruderte der Zeuge zurück. Somit wurde sein Bekannter vom unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges freigesprochen. Doch der Zeuge bekam wegen seiner verschiedenen widersprüchlichen Varianten ein Problem mit der Staatsanwaltschaft. „Entweder sie haben Ihren Bekannten vor der Polizei zu Unrecht beschuldigt oder Sie haben ihn im Prozess unzulässigerweise in Schutz genommen“, macht die Richterin klar. Nach langem Hin und Her ergeht ein Schuldspruch: Verleumdung und falsche Beweisaussage, Strafe: 6000 Euro unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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