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Gemeindevertretung beschloss eine Parkraumbewirtschaftung im Zentrum

Für die Benutzung der ausgewiesenen Parkplätze hinter dem Gemeindeamt und im Schulzentrum muss jetzt bezahlt werden.
Für die Benutzung der ausgewiesenen Parkplätze hinter dem Gemeindeamt und im Schulzentrum muss jetzt bezahlt werden. ©Schallert
Lochau. Einstimmig hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Parkplätze hinter dem Gemeindeamt sowie die ausgewiesenen Parkplätze im Schulzentrum nun ab dem 30. August 2014 bewirtschaftet werden.
Parkplätze hinter dem Gemeindeamt sowie im Schulzentrum sind gebührenpflichtig

Eigentlich ist dies neben den willkommenen Einnahmen für die Straßen- und Wegeerhaltung auch eine Maßnahme gegen die „Dauerparker“, welche die ohnehin schon geringen Parkmöglichkeiten im Lochauer Ortszentrum oft den ganzen Tag belegen. Andererseits sind die Lochauer aufgefordert, im Sinne einer umweltbewussten Verkehrsvermeidung für „kurze Wege“ ins Gemeindeamt oder in die Schulen verstärkt die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad zu benützen bzw. einfach zu Fuß zu kommen.

Gebühren und Gebührenpflicht

Die Abgabe beträgt für jede angefangene Stunde einen Euro, die Tageskarte kostet sieben Euro, die Monatskarte 30 Euro und die Jahreskarte 300 Euro. Die Gebührenpflicht besteht täglich im Zeitraum von 9 bis 18 Uhr. Weiters wird der Pausenhof der Volksschule während der Ferien und am Wochenende ebenfalls von 9 bis 18 Uhr gebührenpflichtig zum Parken freigegeben. Für den kurzfristigen Besuch im Gemeindeamt gibt es auf dem Platz vor dem Pfarrheim eine ausgewiesene gebührenfreie Kurzparkzone mit maximal 90 Minuten Parkzeit.

Wie die bewirtschafteten Parkplätze am See, werden auch diese neuen bewirtschafteten Parkplätze im Dorf stetig von den Aufsichtsorganen kontrolliert.

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