Auch bei anderen Delikten honoriert das Gesetz bestimmte Umstände als strafmildernd. Wer jung ist, besonders unbesonnen gehandelt hat oder zu einer Straftat verführt wurde, hat einen kleinen Bonus. Hat man sich beim Opfer entschuldigt oder den Schaden wieder gut macht, kann man ebenfalls auf Milde hoffen. An die 20 Milderungsgründe sieht das Strafgesetzbuch in besonderer Weise vor.
Negatives wirkt ebenso
Wer allerdings gleich mehrere Delikte zu vertreten hat oder einschlägig vorbestraft ist, muss die Konsequenzen tragen. Besonders hart wird bestraft, wer grausam gegen ein Opfer vorgeht oder es in einen qualvollen Zustand versetzt. Auch an besonderen Erschwerungsgründen hat das Gesetz einiges zu bieten. Doch die Liste der aufgezählten Milderungsgründe ist länger.
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