Erst im Oktober hatte der Landesverwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen die bereits bewilligte Bodenaushub-Deponie in Egg-Großdorf abgewiesen. Nun wurde diese Entscheidung laut Bericht des ORF wieder aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof erkennt die aufschiebende Wirkung zu. Damit dürfte der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen.
Vertreten wird die Bürgerinitiative von Rechtsanwalt Dr. Karl Schelling. Er verwies in der Vergangenheit auf scheinbare Mängel und Unstimmigkeiten in den Gutachten der Firma Rüf. So sei darin von Lärmschutzwänden und -dämmen die Rede, die weder genau definiert noch deren Gestaltung aus dem Bescheid ersichtlich werde. Die Gebrüder Rüf hielten dagegen, und verteidigten das Projekt.
Widerstand
Die Deponie in Egg-Großdorf soll für Bodenaushub aus dem Bau von Gebäuden entstehen, so der Plan der Gebrüder Rüf. Dagegen formierte sich Widerstand in den Gemeinden Egg und Lingenau. Die Befürchtung der Anrainer: Mehr Schwerverkehr in ihren Gemeinden durch die Transporte, auch ist ihnen die Betriebsdauer von zehn Jahren zu lang. Aufgrund der Größe des Projekts haben die Gemeinden und Anrainer nur das Recht zu einer Stellungnahme, mitreden können sie damit jedoch kaum.
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