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Ex-Finanzprüfer Edelbert Meusburger wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

Für Edelbert Meusburger gilt die Unschuldsvermutung.
Für Edelbert Meusburger gilt die Unschuldsvermutung. ©VMH
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhebt Anklage gegen den ehemaligen Leiter der Großbetriebsprüfung und ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger. Er werde wegen des Verdachts auf Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, informierte die Behörde in einer Aussendung.
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Dabei soll es um Ungereimtheiten bei Großbetriebsprüfungen gehen. Meusburger hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Ebenfalls angeklagt wird ein weiterer Finanzbeamter, der zudem wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses belangt werden soll. Die Anklageschrift sei nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft.

Steuerausfall von 3,2 Mio. Euro

Das Landesgericht Feldkirch hat die Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Großbetriebsprüfung und ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger am Mittwoch in einer weiteren Aussendung präzisiert. Laut der 94 Seiten starken Anklageschrift werde ihm unter anderen zur Last gelegt, der Republik durch die Beeinflussung einer Unternehmensprüfung einen Steuerausfall von 3,2 Mio. Euro verursacht zu haben.

Mit Steuerberater privat verbunden

Konkret geht es demnach um mehrere Verstöße gegen die Bundesabgabenordnung, die Meusburger und ein weiterer Finanzbeamter begangen haben sollen. Meusburger soll 2005 die Leitung der Großprüfung einer Gesellschaft übernommen haben, obwohl er mit dem inzwischen verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei und “im Vorfeld der Prüfung beratend für die Gesellschaft tätig geworden ist”, hieß es. Dass es sich dabei um den Konzern Gildemeister handelte, war der Aussendung nicht zu entnehmen.

Zudem habe er den mitinvolvierten Finanzbeamten angewiesen, “einen angeblich 2003 in die Gesellschaft eingebrachten Firmenwert sowie eine 40 prozentige-Teilwertabschreibung zum Jahresende 2004 nicht zu prüfen”. Die Prüfung sei rechtswidrig durchgeführt worden, obwohl sich aus Vorgesprächen ergeben habe, dass “die Konstruktion um den Firmenwert ausschließlich dazu dient, der Gesellschaft einen Verlustvortrag zu verschaffen, der ihr nicht zusteht”, hieß es weiter.

An inhaltlich unrichtigem Prüfbericht mitgewirkt

Meusburger habe an dem inhaltlich unrichtigen Prüfbericht mitgewirkt, der dazu führte, dass das Finanzamt Feldkirch “die Firmenwertübertragung bzw. teilweise vorzeitige Abschreibung des angeblichen Firmenwerts akzeptierte” und ab 2006 falsche Körperschaftsteuerbescheide erließ. Dadurch sei der Republik ein Schaden von 3,2 Mio. Euro entstanden.

Gerichtssprecher Norbert Stütler betonte erneut, dass die Anklage nicht rechtskräftig sei und die Unschuldsvermutung gelte. Der für das Verfahren zuständige Richter stehe noch nicht fest. Sollte Meusburger im weiteren Verlauf des Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs im Sinne der Anklage verurteilt werden, würde ihm laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren drohen.

Günstige Abschreibungsmethoden toleriert

Der Fall wurde 2011 publik. Laut Medienberichten soll der mittlerweile pensionierte Meusburger, der als Leiter der Großbetriebsprüfung in Vorarlberg tätig war, gemeinsam mit einem Kollegen günstige Abschreibungsmethoden für die Niederlassung des deutschen Konzerns Gildemeister in Vorarlberg sowie in Liechtenstein zumindest toleriert haben. Insgesamt soll es um 30 Mio. Euro an Steuerhinterziehung gehen. Konkret werde Meusburger, der für das Land Vorarlberg im ORF-Stiftungsrat sitzt, offenbar des “Advance Ruling” verdächtigt, hieß es damals. “Advance Ruling” meint verbindliche Vorab-Auskünfte der Finanzbehörden.

Vorwürfe stets zurückgewiesen

Meusburger hatte die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen stets vehement zurückgewiesen. Aus seiner Sicht sei alles korrekt abgewickelt worden, erklärte er. Er war für die APA vorerst nicht erreichbar.

(APA)

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