Den über die IP-Adresse seines Computers ausgeforschten elektronischen Leserbriefschreiber hat Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele wegen Verhetzung nach Paragraf 283 des Strafgesetzbuches angeklagt. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis. Dem Dornbirner wird im Strafantrag vorgeworfen, er habe, „für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar“, mit seinen Kommentaren das türkische Volk „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft“ und dadurch verächtlich machen wollen. Das teilte gestern Richter Reinhard Flatz als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch auf Anfrage mit.
Der Strafprozess unter der Leitung von Richterin Claudia Egger findet am Landesgericht am kommenden Freitag ab 14 Uhr statt. Der Angeklagte sei bislang geständig gewesen, heißt es im Strafantrag.
In seinen Postings hat der 33-Jährige, so die Anklage, nicht nur einen „Benimmkurs“ für hierzulande lebende Türken gefordert, sondern sogar „ein Türkenverbot“ für Vorarlberg. Türken seien „ein Neandertalervolk“ und damit „ein Schandfleck“ für Vorarlberg. Man sollte alle hier lebenden türkischen Migranten „zum Teufel jagen“. Diese Überschrift soll der Angeklagte für eines von mehreren Postings gewählt haben: „Türken oder Kümmel?“ Die Grenzen der Meinungsfreiheit hat er mit seinen öffentlichen Äußerungen im Netz nach Einschätzung der Anklagebehörde heuer mehrmals verlassen, so etwa am 31. Jänner, am 26. Februar und am 3. Mai.
Türken beschimpft
Pauschal soll der Arbeiter dabei türkische Einwanderer als „ungebildete Analphabeten“ bezeichnet haben. Sie seien „dumme Bauern, die aus dem Arsch von Anatolien gekrochen“ seien. Seinem Hass ließ der Dornbirner offenbar freien Lauf. Der Poster beschimpfte die türkischen Mitbürger sogar als „Scheißhaufen“, heißt es im Strafantrag. Türken sollten sich in Vorarlberg integrieren und andernfalls in ihre Heimat zurückkehren und dort „Ziegen hüten“. Auch das soll der Angeklagte auf der Nachrichtenplattform geschrieben haben.
Die Staatsanwaltschaft möchte mit ihrer Anklage wegen Verhetzung auch andere Wutschreiber warnen: Wer andere Volksgruppen beleidigt, läuft Gefahr, deswegen angeklagt und gerichtlich bestraft zu werden.
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