Das Schreiben der angeblichen Anwaltskanzlei “Schmidt Jörg” mit Sitz in Berlin konfrontiert den Empfänger mit einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Nutzung eines Erotik-Filmes. Daraus würden sich Rechtsansprüche in Höhe von 8.483,- € ergeben. Gegen die Bezahlung eines “Kulanzbetrags” von lediglich 950,- € sowie der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, werde von dieser Forderung allerdings Abstand genommen.
Schreiben ignorieren und Anzeige erstatten
Laut Landeskriminalamt Vorarlberg existiert die Anwaltskanzlei jedoch nicht. Es rät, das Schreiben zu ignorieren und keinesfalls den geforderten Betrag zu bezahlen oder das Schreiben unterschrieben zurück zu schicken.
Sollten Zweifel an der Echtheit des Schriftstücks bestehen, sollen sich die Empfänger an ihren Rechtsanwalt oder den Internet-Ombudsmann wenden. Sollte kein Verschulden vorliegen, rät die Landeskriminalamt Anzeige wegen Verdacht auf Betrugsversuch zu erstatten.
Das Bundesinnenministerium gibt auf einer Informationsseite Sicherheitshinweise und Tipps für einen sicheren Umgang mit dem Internet und dem Schutz vor IT-Kriminalität.
(red)
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