Für die Republik ist die von der Finanzprokuratur – als “Anwalt der Republik” im Auftrag des Innenministeriums – ausverhandelte außergerichtliche Einigung eine gute Lösung, betonte deren Leiter Wolfgang Peschorn in einem Hintergrundgespräch. Die Alternative wäre ein jahrelanger kostenintensiver Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Auch der für Wahlen zuständige Sektionsleiter Matthias Vogl zeigte sich zufrieden – zumal den Wahlbehörden in einem für die Verhandlungen eingeholten Gutachten attestiert wurde, keine Schuld am Wahlkartenproblem zu tragen.
Wahlbehörden schuldfrei
Nicht Fehler bei Lagerung oder Transport durch die Wahlbehörden führten dazu, dass sich die Verklebung der Wahlkartenkuverts löste, sondern verschiedene Mängel lösten in Summe die Qualitätsprobleme aus, stellte die deutsche Forschungsgesellschaft Fogra fest. Die renommierten Experten für Sicherheitsdruck konstatierten laut Peschorn Mängel in der Produktionskonzeption und Klebstoffauswahl, nicht unerhebliche Prozessschwankungen beim Klebstoffauftrag und Defizite in der Qualitätssicherung bei der kbprintcom.
Das Unternehmen war in der Suche nach den Ursachen und in den Verhandlungen “sehr kooperativ”, berichtete Peschorn. Schon für die Stichwahl im Dezember kam die Druckerei der Gewährleistungsverpflichtung nach: Alle Drucksorten wurden – teilweise mit einem Sublieferanten – kostenfrei hergestellt, das sparte der Republik mehr als 500.000 Euro.
Mehraufwand nicht feststellbar
Welche Mehraufwendungen durch die Wahlverschiebung tatsächlich beim Bund anfielen, war nicht eindeutig feststellbar, sagte Peschorn unter Hinweis auf die Personalkosten. Dadurch wäre der Mehraufwand in einem Gerichtsverfahren nur schwer durchsetzbar gewesen.
Die gesamte Neuaustragung der Stichwahl vom Mai samt Verschiebung von Oktober auf Dezember kostete Bund und Länder zusammen jedenfalls rund 15 Mio. Euro. Denn die Gemeinden erhielten nicht nur den übliche Pauschalersatz, sondern 0,86 Cent pro Wahlberechtigtem von Bund und 0,86 Cent von den Ländern für die Wiederholung sowie zusätzlich vom Bund 0,63 Cent pro Wahlberechtigtem für die Verschiebung.
Die Wiederholung war nötig, weil der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl vom Mai aufgehoben hat. Ursprünglicher Termin für die neuerliche Entscheidung zwischen Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen war der 2. Oktober. Nachdem einen Monat davor Wahlkarten-Kuverts auftauchten, bei denen sich die seitliche Verklebung löste, wurde die Stichwahl – mit Parlamentsbeschluss – auf den 4. Dezember verschoben.
(APA)
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