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Drogentod in Schnifis: Schwere Vorwürfe gegen Ex-Heimleiter

In dieser Therapiestation in Schnifis starb 2009 ein 14-Jähriger.
In dieser Therapiestation in Schnifis starb 2009 ein 14-Jähriger. ©VOL.AT
Feldkirch, Schnifis - Ein Schöffenprozess soll klären, warum ein 14-jähriger Oberösterreicher in einer psychotherapeutischen Wohngemeinschaft in Schnifis sterben musste. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den damaligen Leiter. 14 Zeugen sind geladen.
Drogentod in Therapiestation

Gleich zwei Tage lang, nämlich den 22. und den 23. Oktober, muss sich nächste Woche der Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch mit einer Causa auseinandersetzen, die bereits 2009 für heftige Diskussionen im Land sorgte. Es geht um die Verantwortung des heute 71-jährigen, damaligen Leiter der psychotherapeutischen Gemeinschaft OASE Senobio in Schnifis. Im April 2009 starb ein 14-Jähriger an einer Heroinintoxikation. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den Angeklagten dafür ein Mitverschulden zur Last gelegt werden muss.

Schwere Vorwürfe

Er habe es unterlassen, für zuverlässige Drogenkontrollen zu sorgen, nicht ausreichend geschultes Personal angestellt, Konsum und Dealen im Haus toleriert und ignoriert, so der Vorwurf. Das sei auch dem Buben, der von Anfang an als suchtgefährdet, labil und leicht manipulierbar galt, zum Verhängnis geworden, so die Anklagebehörde. Der Psychotherapeut habe die Aufsicht über den Teenager einem Ehepaar anvertraut, das selbst drogenabhängig war. Insgesamt sei es in dem Haus drunter und drüber gegangen, so der Vorwurf.

Zudem habe der Beschuldigte laut öffentlichem Ankläger falsche Therapiebestätigungen ausgestellt um einerseits Drogendelinquenten zu „helfen“, andererseits aber auch, um weiterhin finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Im Rahmen von „Therapie statt Strafe“ habe er so gefälschte Bestätigungen ausgefüllt, wonach der Delinquent clean sei. In Wirklichkeit habe der Betroffene weiterhin konsumiert.

Schuldfrage

Der Prozess wegen „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“, „Begünstigung“ und „Fälschung eines Beweismittels“ wurde auf zwei Tage anberaumt. Danach müssen ein Berufs- und zwei Laienrichter entscheiden, ob dem Angeklagten etwas zur Last gelegt werden kann oder ob er freizusprechen ist.

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