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Drogentäter muss nur für Vorstrafe ins Gefängnis

Der Drogenkonsument gab in der Gerichtsverhandlung an, ein Kollege habe in seinem Auftrag im Darknet des Internets 260 Gramm Cannabis in Kanada bestellt.
Der Drogenkonsument gab in der Gerichtsverhandlung an, ein Kollege habe in seinem Auftrag im Darknet des Internets 260 Gramm Cannabis in Kanada bestellt. ©APA
Bedingte Haftstrafe für Marihuana, das übers Darknet in Kanada bestellt wurde. Aber unbedingte Haftstrafe für frühere Verurteilung.

Mit einem ungewöhnlichen Urteil endete der Strafprozess am Landesgericht Feldkirch. Für die angeklagte Tat kam der 21-Jährige mit einer bedingten Haftstrafe davon. Ins Gefängnis muss der junge Mann aus dem Bezirk Bludenz aber für eine Vorstrafe. Nach seiner jüngsten Straftat wurde dem mit vier Vorstrafen belasteten Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) gewährt. Das Urteil ist nicht rechskräftig.

Der Drogenkonsument gab in der Gerichtsverhandlung an, ein Kollege habe in seinem Auftrag im Darknet des Internets 260 Gramm Cannabis in Kanada bestellt. Dazu erfolgte der Schuldspruch wegen des Vergehens des Suchtgifthandels als Bestimmungstäter. Vor der Polizei hatte er noch ausgesagt, er habe im „dunklen Teil“ des Internets 390 Gramm bestellen lassen.

In eine unbedingte und damit zu verbüßende Gefängnisstrafe umgewandelt hat Richterin Nadine Heim allerdings eine Vorstrafe. Am 6. Juni 2014 war der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen Einbruchsdiebstahls zu einer bedingten Hafstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt worden. Die Probezeit für die bedingte Haftstrafe betrug drei Jahre.

Mit dem Drogenkauf über die Unterwelt des Internets hat der 21-Jährige während seiner Probezeit neuerlich eine Straftat begangen. Deshalb hat Richterin Heim nun die zur Bewährung ausgesetzte Einbruch-Freiheitsstrafe widerrufen.

Keine Therapie

„Es bringt nichts, jetzt gleich wieder einen Antrag auf Therapie statt Strafe zu stellen“, sagte die Richterin am Ende der Verhandlung zum Angeklagten. Dem Drogenkonsumenten ist in der Vergangenheit vom Landesgericht schon einmal The­rapie statt Strafe gewährt worden. Die Chance zur Vermeidung eines Aufenthalts im Gefängnis mit einer Drogenentzugstherapie hat er aber nicht genützt. „Warum haben Sie die Therapie nicht gemacht?“, wurde er von Richterin Heim gefragt. Darauf gab der Angeklagte keine direkte Antwort. Er sagte, er habe es verschlafen, die zuständige Richterin anzurufen und ihr seine Situation zu erklären.

Das Gericht beschloss damals, dass der die Therapie-Auflagen nicht erfüllende Drogenkonsument die ursprünglich bedingt gewährte Haftstrafe von sieben Monaten doch verbüßen muss. Dazu wurde der 21-Jährige am 18. April ins Feldkircher Gefängnis gebracht.

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