Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 21-jähriger Arbeiter wegen Drogenmissbrauchs verurteilt. Er hatte sich Speed, MDMA, Cannabis und Ecstasy im Internet bestellt und auch konsumiert. Die Mengen waren mit 70 Gramm Speed, 35 Gramm MDMA, mindestens 20 Pillen und 50 Gramm Marihuana nicht unbeträchtlich. Der bislang Unbescholtene erhielt die Ware mit der Post, nun muss er 4.500 Euro Strafe bezahlen und sich an die Gesetze halten. Ansonsten werden die acht Monate Bewährungsstrafe auch fällig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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