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Dritte Verurteilung im heurigen Jahr

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte ein halbes Jahr Gefängnis betragen
Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte ein halbes Jahr Gefängnis betragen ©Bilderbox bzw. VOL.AT
17-Jähriger kam erneut mit einer Geldstrafe davon, dieses Mal nach einer gefährlichen Drohung gegen einen 77-jährigen Passanten.

Der Jugendliche wurde nun bereits zum dritten Mal strafrechtlich verurteilt. Alle Urteile ergingen heuer. Dabei kam der inzwischen 17 Jahre alte Unterländer stets mit einer Geldstrafe davon. Damit habe er „alle Chancen bekommen“, die Minderjährigen gewährt werden können, sagte Richterin Sabrina Tagwercher nach der jüngsten Verurteilung. In Zukunft werde es für den Fall neuerlicher Straftaten Haftstrafen geben.

Im April wurde der junge Arbeitslose am Bezirksgericht Bregenz wegen Diebstahls schuldig gesprochen, im Oktober dort wegen Betrugs und Urkundenunterdrückung. Jetzt wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das der von Dieter Helbok verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Den offenen Strafrest von 80 Euro aus der ersten Vorstrafe muss er nicht bezahlen; die Probezeit wurde auf fünf Jahre erhöht. Bewährungshilfe hat er weiterhin in Anspruch zu nehmen.

Nach Ansicht der Richterin hat der zur Tatzeit noch 16-jährige Jugendliche zu einem 77-jährigen Spaziergänger mehrmals gesagt, er werde ihn beim nächs­ten Mal abstechen. Die Strafrichterin hielt sich dabei an die für sie glaubwürdigen Angaben des Pensionisten und dessen Gattin. Die von ihr festgestellte Äußerung des Angeklagten wertete die Richterin aber nicht als Todesdrohung, sondern als Drohung mit einer Körperverletzung. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte ein halbes Jahr Gefängnis betragen.

Der Angeklagte behauptete, er habe zu dem Spaziergänger nur gesagt, man sehe sich zwei Mal im Leben. Beim nächsten Mal kriege er einen Hammer, also einen Faustschlag. Was er gesagt habe, tue ihm leid.

Der Minderjähriger war mit einem Moped ohne Nummerntafel gefahren. Der montierte Auspuff war zu laut. Zudem verfügte er über keine Lenkberechtigung. Der 77-jährige Passant gab dem Mopedlenker zu verstehen, er solle das Fahren einstellen. Daraufhin reagierte der damals 16-jährige Lenker aggressiv. Vor der Polizei räumte er ein, er habe den Pensionisten mit seiner Drohung einschüchtern wollen.

„Keine Lust“

Zur Hauptverhandlung musste der 17-Jährige, der wieder einmal bei einem Kollegen geschlafen hatte, von der Polizei vorgeführt werden. Den ersten Verhandlungstermin hatte er nicht wahrgenommen. Er habe „keine Lust gehabt“, begründete der Jugendliche sein Fernbleiben.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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