Er habe doch niemanden getötet, sagte der geständige Einbrecher. Deshalb sei die über ihn verhängte Freiheitsstrafe eine zu hohe, kritisierte der Angeklagte das Gericht.
Der allein in Polen mit 13 Vorstrafen belastete Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth ist nicht rechtskräftig.
In Kirche eingebrochen
Zwischen 25. Oktober und 9. Dezember 2016 hatte der geständige Pole im Unterland sechs (Einbruchs-)Diebstähle begangen, darunter drei Einbrüche in Wohnungen und einen Diebstahl in einer Wohnung. Zudem hatte der 33-jährige Arbeitslose zwei Einbruchsdiebstähle in der Höchster Kirche verübt und dabei rund 100 Euro aus dem Opferstock gestohlen. Beim zweiten Einbruch in der Kirche wurde er festgenommen. Der Gesamtwert der Beute betrug rund 2300 Euro.
Für gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahl in Wohnstätten sieht das Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Haft vor. Für den Rückfalltäter galt aber sogar ein Strafrahmen von ein bis 15 Jahren Gefängnis. Denn er war in den vergangenen fünf Jahren zu zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden. Zuletzt war der Pole im Juni 2016 in seiner Heimat nach Einbrüchen aus dem Gefängnis entlassen worden.
In Vorarlberg gestohlenen Schmuck hat der Pole in Lindau einem Goldhändler verkauft. Geklaut hat der Serieneinbrecher etwa auch einen Ehering im Wert von 228 Euro.
Nach eigenen Angaben ist der ledige Pole in der Vergangenheit nicht nur in Polen verurteilt worden, sondern auch schon in Holland, Deutschland und Tschechien. Der Angeklagte gab gestern zu, dass er im Herbst 2016 in der Bodenseeregion auch in Deutschland und der Schweiz Einbrüche verübt habe. Dazu sind in Deutschland und der Schweiz Strafverfahren gegen ihn anhängig.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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