Im ersten Durchgang war der Geschäftsmann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofes sollte die Sache allerdings nochmals vor das Erstgericht. Inhaltlich ging es um Anlagegeschäfte im großen Rahmen. Anfangs stand eine Schadenssumme von 2,6 Millionen Euro im Raum.
Mit Urteil zufrieden
Verteidiger Thomas Raneburger ist mit dem heutigen Urteil äußerst zufrieden. Sein Mandant wurde wegen Hehlerei mit einem Schadensbetrag von 263.000 Euro schuldig gesprochen. Dabei ging es um die Übernahme von unrechtmäßig erworbenen Geldern. Der zweite Punkt, in dem der heute 53-jährige Vorarlberger für schuldig befunden wurde, ist Betrug durch Unterlassung. Hier geht es um das Verschweigen einer Überschuldung, die bereits 2007 bekannt war. Betrugssumme ist hier 344.000 Euro.
Glück gehabt
Aus und draus ist der ehemalige Kompagnon des Beschuldigten, ihm bestätigte ein psychiatrisches Gutachten eine psychische Erkrankung und somit Schuldunfähigkeit. Für ihn gab es somit keine Anklage und kein Strafverfahren.
In vielen Punkten glaubte Richter Richard Gschwenter dem Angeklagten und hielt seine Version der Geschichte für nachvollziehbar. Sowohl Verteidiger Raneburger als auch die Anklagebehörde sind mit dem Urteil zufrieden und erklärten Rechtsmittelverzicht. Somit ist nun wohl endgültig Schluss mit dem Verfahren, dessen Akten sich auf 25.000 Seiten belaufen. Und für den Geschäftsmann heißt es nun drei statt fünf Jahre. (VOL.AT/Christiane Eckert)
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