Ganz eindeutig war die Antwort der Geschworenen im heutigen Mordprozess nicht. Immerhin hatten drei der acht Laienrichter die Frage „Wollte der Täter seinen Kontrahenten töten?“ mit „Ja“ beantwortet. Doch fünf waren dagegen. So wurde der Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Strafe fiel angesichts dessen milder aus. Bei ein bis zehn Jahren Haft wurde eine Strafe von zwei Jahren bedingt plus ein Jahr unbedingte Haft festgesetzt.
Glück gehabt
Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl hatte der Niedergestochene großes Glück. Doch auch der Angeklagte kann aufatmen. Seine Unbescholtenheit trug wesentlich zur Strafmilderung bei. Im Übrigen hatten Täter und Opfer völlig unterschiedliche Abläufe beschrieben. Das heute 24-jährige Opfer gab an, dass ihm der Angeklagte noch mit dem Messer in der Hand nachgerannt sei und ihm nachgerufen habe: „Ein zweites Mal kommst Du nicht davon“. Die Geschworenen verneinten dennoch einen Tötungsvorsatz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
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