Der arbeitslose 26-Jährige hat nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch seine beiden kleinen Stiefkinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren sexuell missbraucht und körperlich misshandelt. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte nun zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig.
Zehn Jahre Haft möglich
Der Schuldspruch erfolgte anklagegemäß wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Quälens unmündiger Personen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Angeklagt ist ein Tatzeitraum zwischen Oktober 2010 und September 2012.
Sexuell schwer missbraucht hat der Mann aus dem Bezirk Feldkirch laut Urteil in zumindest zwei Fällen seine kleine Stieftochter. Sexuell missbraucht hat er, auch davon war das Gericht überzeugt, zudem seinen kleinen Stiefsohn.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte des Weiteren, weil er seine Stiefkinder des Öfteren körperlich misshandelt und damit gequält haben soll. Demnach hat er das Mädchen an den Ohren gezogen und ihr auf den Hintern geschlagen. Dem Sohn soll er Ohrfeigen verpasst, ihm den Hintern versohlt sowie Nase und Mund zugehalten haben.
Der Angeklagte räumte die Misshandlungen ein und bestritt die angeklagten sexuellen Übergriffe. Sein Mandant sei mit der Erziehung der Kinder überfordert gewesen, sagte Verteidiger Martin Mitteregger.
Der Angeklagte ist mit der Mutter der beiden Kinder verheiratet. Das dritte Kind ist das gemeinsame Kind. Alle drei Kinder wurden dem Paar inzwischen durch die Behörden entzogen. Den letzten Anlass dafür bot ein Vorfall, bei dem ein Babysitter betrunken mit den Kindern Auto fuhr. Der mit der Kinderbetreuung beauftragte Pkw-Lenker wurde mit beinahe drei Promille am Steuer erwischt.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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