Sie hatte einst den Hund des Mitbewohners einer Hausgemeinschaft Gassi geführt. Der Vierbeiner wurde von einem Auto angefahren und verletzt. Sofort ließ die Frau den Hund beim Tierarzt behandeln. Die Rechnung konnte sie allerdings nicht bezahlen, weil sie gerade kein Bargeld bei sich hatte und die Bankomatkarte defekt war. Die anschließenden Mahnungen gingen allerdings an den Besitzer des Hundes. Doch für den waren die Schreiben nur Zettel mit seltsamen Zeichen. Denn er ist Analphabet. Also geschah nichts. Doch die 27-Jährige entzog sich nicht ihrer Verantwortung. „Der Unfall ist unter meiner Aufsicht passiert. Also habe auch ich die Folgen zu tragen“, sagte sie vor Richter Frank Plasinger und ergänzte: „Noch einmal: Ich bin nicht mit dem Hund in der Absicht zum Tierarzt gegangen, die Rechnung nicht zu bezahlen. Ich habe es mit der Zeit einfach vergessen“, gestand sie. Das imponierte dem Richter. Er glaubte der Beschuldigten, was sie sagte. Und sprach sie von der Anklage des Betruges frei.
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