Sogenanntes „Bossing“ wirft ein ehemaliger Leiter der Abteilung Private Banking wiederum seinem ehemaligen Arbeitgeber vor. Vorgesetzte in der Bank hätten ihn jahrelang gemobbt, behauptet der Kläger in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht in Feldkirch. Dafür fordert der 55-jährige Dornbirner, der nach eigenen Angaben monatlich rund 6000 Euro netto verdient haben soll, nun mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz von der entsprechenden Bank.
Psychisch labil
Denn der psychisch angeschlagene Kläger macht seinen beklagten Arbeitgeber für seine befristete Berufsunfähigkeitspension verantwortlich, in welcher er sich derzeit befindet. Vor dem Antritt der vorübergehenden Frühpension hatte der Bankangestellte einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich zugestimmt. Aber er habe seine Zustimmung danach widerrufen. Deshalb sieht er sich selbst nach wie vor als unkündbaren Mitarbeiter der Bank.
Die Verantwortlichen der beklagten Bank weisen die Mobbing-Vorwürfe zurück. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass der Kläger schikaniert oder gar diskriminiert worden sei. Mit den aktuellen gesundheitlichen Problemen habe der ehemalige Arbeitgeber nichts zu tun. Außerdem sieht die Bank den Kläger nicht mehr als Mitarbeiter an.
Rufmord
Bei der gestrigen Verhandlung führte der Kläger einige Beispiele dafür an, warum er sich tatsächlich gemobbt fühlte. So hätten die Zuständigen der Bank insgesamt 88 vermögenden Kunden wahrheitswidrig über sein Ausscheiden informiert. Somit sei bei den Kunden der falschen Eindruck erweckt worden, er habe etwas verbrochen. Damit hätten die Bank-Verantwortlichen an ihm Rufmord begangen.
Zu Unrecht sei er auch für eine Kilometergeld-Abrechnung schriftlich verwarnt worden, meint der ehemalige Privatkundenberater. Außerdem habe ein Vorgesetzter von ihm verlangt, er müsse die Kosten von insgesamt 30 Euro für spezielle Kugelschreiberminen selbst bezahlen.
Letztlich habe der Angestellte nach all den zahlreichen Vorfällen den Eindruck gewonnen, der Dienstgeber wolle ihn aus dem Unternehmen entfernen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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