Zuerst sorgte die umstrittene Baubewilligung einer Hütte, die dem Vater eines ÖVP-Politikers gehört, für Aufsehen. Seit Freitag gibt es nur wenige hunderte Meter weiter einen zweiten Fall von „Hüttenzauber“. Diesmal geht es um ein renoviertes Häuschen mit Keller, Terrasse und Solaranlage in Dornbirn-Rüttenen. Und diese Hütte in unmittelbarer Nachbarschaft von Bürgermeister Wolfgang Rümmele, soll einem guten Bekannten des Stadtoberhauptes gehören.
Keine Freunderlwirtschaft
Einen Tag lang hatte Bürgermeister Wolfgang Rümmele beharrlich zu den Vorwürfen geschwiegen. Doch am Samstag kurz vor Mittag gab er dann doch eine Stellungnahme ab. „Freundschaften zu erfinden, nur um mich persönlich treffen zu wollen, ist der Gipfel der Geschmacklosigkeit.“ Ein Naheverhältnis des Bürgermeisters zum Eigentümer sei alleine schon deshalb nicht ablesbar, weil der Eigentümer, der zufällig in der Nachbarschaft des Bürgermeisters wohnt, die Hütte vor rund sieben Jahren im derzeitigen Zustand übernommen habe, heißt es im Schreiben von Rümmele weiter.
“Schwarz” gebaut
Er kenne die Hütte nicht, sagte er gegenüber dem ORF. Der Baubescheid stamme aus den 1980ern. Anschließend sei wohl „schwarz“ angebaut worden. Das habe ihm auch der Besitzer mitgeteilt. So habe eine Solaranlage im Wald nichts verloren, meinte Rümmele. Er werde Konsequenzen daraus ziehen, kündigte Rümmele an. Die Hütte werde wohl auf den damaligen Bewilligungsstand zurückgebaut werden müssen.
Beim Bauverfahren „Winder“ sei die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zuletzt von der Landesvolksanwältin bestätigt worden. Auch die Prüfung des Verfahrens durch die Aufsichtsbehörden des Landes habe zu keinerlei Beanstandungen geführt.
Keine lückenlose Kontrolle
In Dornbirn befinden sich laut Rümmele rund 18.000 Gebäude. Jährlich werden weitere 500 Bauverfahren für Neubauten oder Sanierungen durchgeführt. Dazu kommen mehrere hundert Schlussüberprüfungen. Eine lückenlose und laufende Beobachtung aller Bauwerke ist organisatorisch nicht möglich und wird auch landesweit nicht praktiziert. Die Baubehörde werde dort tätig, wo sie Kenntnis von möglichen Abweichungen des gesetzmäßigen Zustandes erhalte. Und genau das sei in diesem neuen Fall bereits in die Wege geleitet worden.
Und Rümmele weist zum Schluss darauf hin, dass der Bauherr die Verpflichtung hat, das Bauwerk bescheidgemäß zu errichten und vor jeder Änderung rechtzeitig die erforderliche Bewilligung zu erwirken.
(NEUE)
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