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Eigentümervereinigung: Rauchverbot in Mietwohnungen nicht durchsetzbar

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Dornbirn - Neben den Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden, Einkaufshäusern und in der Gastronomie ist "rauchfrei" auch in immer mehr vermieteten Immobilien erwünscht. Rechtlich ist das aber nicht bindend, weshalb der Bruch einer solchen Klausel nicht zur Kündigung des Mietvertrags führen darf.
Schwaninger im Interview
Rauchverbot in Deutschlands Wohnungen

Anfragen von Vermietern zu diesem Thema hat die Vorarlberger Eigentümervereinigung genug, informiert Rechtsberaterin Andrea Schwaninger: “Was kann ich machen, damit in meiner Wohnung nicht geraucht wird? Das ist die häufigste Frage bei Vermietern, die ihre Immobilie rauchfrei halten wollen. Mein Rat ist dann, eine Klausel in den Mietvertrag zu schreiben.” Eine Regelung im österreichischen Mietrecht gibt es aber keine, es fehle ein besonderes Instrument, um das Rauchen verbieten zu können, meint die Expertin.

Verstoß des Rauchverbots kein Kündigungsgrund

Es bleibt daher offen, ob man im Mietvertrag eine Klausel für Rauchverbot durchsetzen kann. Denn ein Mieter, der sie nicht einhält, kann nicht so einfach gekündigt werden, weiß die Juristin: “Ein Vermieter kann aus wichtigem Grund kündigen. Das Nichteinhalten des Rauchverbots allein reicht aber nicht aus. Auch österreichweit gibt es keinen Fall, bei dem das ausgereicht hätte. Hier bräuchte es sehr triftige Gründe. Oft ist aber eine Abmahnung Grund genug, dass ein Mieter das Rauchen in der Wohnung einstellt.”

Eine Entschädigung kann eingefordert werden

Ein Recht hat der Vermieter allerdings, und zwar das Einfordern einer Entschädigung für die übermäßige Abnutzung, die durch das Rauchen entstanden ist. Deutsche Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für andere eine “wesentliche Beeinträchtigung” darstellt. Aus Sicht des Mieters ist die Sachlage hingegen klar, denn passt ihm das Rauchverbot nicht, muss er nicht unterschreiben.

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