Darin heißt es: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“ Das bedeutet, dass die ÖGS offiziell anerkannt ist, aber es existieren keine Schulgesetze, das das Recht auf ÖGS als Unterrichtssprache absichern.
Gehörlose Menschen in Vorarlberg verwenden die Österreichische Gebärdensprache als ihre Erstsprache. Ich setze mich für ihre sprachliche und kulturelle Rechte und volle gesellschaftliche Teilhabe ein!”
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