“Mir wurde von Bürgern ein Fall zugetragen, der wieder einmal auf eine unglaubliche Freunderlwirtschaft in der Stadt Dornbirn hinweist. Es zeigt sich einmal mehr, dass fachliche Kriterien nicht für alle im gleichen Ausmaß gelten und ÖVP-nahe Grundeigentümer und bestimmte Architekten Sonderrechte genießen. Das kann auf keinen Fall toleriert werden”, kritisierte FPÖ-Klubobmann Dieter Egger in einer Aussendung.
Bauprojekt an der Angelika-Kauffmann-Straße
Konkret geht es um ein Bauprojekt an der Angelika-Kauffmann-Straße und die Baugrundlagenbestimmung vom vierten Mai 2012. Darin wird das bestehende Wohnhaus (aus dem Jahre 1923) im Stil der Zwischenkriegszeit mit zahlreichen Heimatstilelementen beschrieben. Der Bestandskörper ist laut einer von Egger beigefügten Bestimmung zu erhalten: “Eine Nachverdichtung ist mit einem maximal dreigeschossigen Solitärbaukörper denkbar. Der parkartige Baumbestand ist zu erhalten. Dementsprechend gilt zu diesem Grundstück eine Baugrenze. Zum Hausbestand als auch zur angrenzenden Friedhofsmauer sind respektvolle Gartenflächen zu erhalten.”
Egger: “Projekt widerspricht Baugrundlagenbestimmung”
Laut Egger haben sich für dieses Objekt mehrere Investoren interessiert. Schlussendlich habe die Ulmer Holding das Objekt erworben und die Firma Revital wurde als Bauträger mit der Errichtung eines Wohnobjektes betraut: “Nach meinen Informationen wurden drei Architekten seitens der Stadt Dornbirn empfohlen. Den Planungsauftrag bekam Architekt DI Helmut Kuess, der auch Mitglied des Gestaltungsbeirates der Stadt Dornbirn ist. Es wurde vom Bauträger bzw. Architekten ein Projekt eingereicht, das im krassen Widerspruch zur Baugrundlagenbestimmung steht: Zwei getrennte Baukörper (anstatt Solitär) mit vier Stockwerken (anstatt max. drei) und die Stadt will die Abstandsflächen zum Friedhof auf zwei bis drei Meter verringern, obwohl in der Baugrundlagenbestimmung respektvolle Gartenflächen zur Friedhofsmauer und klare Baugrenzen vorgesehen sind. Der erhaltenswerte Baumbestand soll bis zur Hälfte gerodet werden.”
Kritik laut Stadt haltlos
Die Stadt Dornbirn weist auf Anfrage von VOL.AT jegliche Kritik zurück und verweist darauf, dass es für dieses Objekt nie eine behördlich festgelegte Baugrundlagenbestimmung gegeben habe, nur ein internes Papier: “Die zu bebauende Liegenschaft ging im Zuge einer Erbschaft an fünf soziale Einrichtungen im Lande. Interessenten haben sich im Vorfeld der Versteigerung über die Bebaubarkeit im Amt erkundigt. Ihnen allen wurden dabei die gleichen Informationen vermittelt und mitgeteilt, dass das Haus Angelika-Kauffmann-Straße 9 wie auch wichtige Bepflanzungen zu erhalten sind und dass eine drei-geschossige Bebauung mit einem reduzierten vierten Geschoss möglich wäre. Völlig falsch ist, dass ein Projekt eingereicht worden sei, das im krassen Widerspruch zur angeblich existierenden Baugrundlagenbestimmung stehe.”
Dornbirn will eine Entschuldigung von Egger
Für die Stadtvertretung ist klar: “Diese falschen Behauptungen und Vorwürfe hätten sich vermeiden lassen, hätte sich Klubobmann Dieter Egger im Amt der Stadt Dornbirn im Vorfeld über den tatsächlichen Sachverhalt erkundigt.” Die Stadt Dornbirn weist den Vorwurf der Freunderlwirtschaft und der Ungleichbehandlung von Bauwerbern in allen Punkten mit größter Entschiedenheit zurück und erwartet sich von Klubobmann Egger für seine “unrichtigen Behauptungen” eine Entschuldigung.
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