Ein junger Rumäne (15) sollte am Dienstag auf Anordnung der BH Dornbirn eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, weil er eine Geldstrafe über 55 Euro nicht bezahlen kann. Erst im Juli 2015 hatte ein ähnlicher Fall für Aufsehen gesorgt, als eine damals 15-Jährige wegen desselben Bagatelldelikts eingesperrt werden sollte.
“Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nicht für Verwaltungsstrafen eingesperrt werden”, teilt Rechtsanwalt Anton Schäfer aus Dornbirn in einer Aussendung mit. Er vertritt den 15-Jährigen im aktuellen Fall. Die Strafe von 55 Euro wurde verhängt, weil der Bursche beim Busbahnhof mehrfach auf den Boden gespuckt haben soll und beim Rauchen beobachtet wurde.
Bezirkshauptmannschaft bedauert “Fehler”
Bei der BH bedauert man die Angelegenheit und spricht von einem Fehler. Der Brief mit der Aufforderung zum Haftantritt sei einer Sachbearbeiterin “durchgerutscht”. Leider lasse sich nicht elektronisch herausfiltern, ob es sich bei den Adressaten um Kinder handle. Mit dem Vieraugenprinzip wolle man derartige Fälle künftig vermeiden.
Rechtsanwalt Schäfer will dagegen nicht an einen Zufall glauben und sieht einen Zusammenhang damit, dass beide Kinder der Volksgruppe der Roma angehören. Auch in Bludenz sei im Jänner einer 14-Jährigen zweimal Haft angedroht worden.
Für die Betroffenen ist die Angelegenheit jedenfalls nicht erledigt, denn die Geldstrafen werden nicht gelöscht und bleiben aufrecht. Sobald sie das 16. Lebensjahr erreicht haben, werden daher unter Umständen auch die Ersatzfreiheitsstrafen schlagend. (red)
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