Das Innenministerium hat den Datensatz vervielfältigt und “umgehend” die zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörden – die Landesregierungen – informiert. “Die vollständigen Daten werden allen Ländern übermittelt, damit diese in ihrem Verantwortungsbereich die entsprechenden Feststellungen treffen können”, sagte Ministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck.
Keine Information über Herkunft
Woher die Namenslisten stammen, darüber hat das Ministerium vorerst noch keine Informationen. Der Datensatz lasse derzeit keine Zuordnung nach Bundesländern zu, sagte Grundböck. Das Innenministerium habe aber den verantwortlichen Landesregierung “auf Nachfrage und bei Bedarf bei der entsprechenden Abklärung der Wohnsitzdaten” Unterstützung angeboten.
(APA)
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