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Don't Smoke: SPÖ und Stadt Wien wollen am Verfassungsgerichtshof klagen

Die Wiener Stadträtin Ulli Sima (l.) und die Gesundheitssprecherin der SPÖ, Pamela Rendi-Wagner, wollen vor dem Bundesverfassungsgerichtshof klagen.
Die Wiener Stadträtin Ulli Sima (l.) und die Gesundheitssprecherin der SPÖ, Pamela Rendi-Wagner, wollen vor dem Bundesverfassungsgerichtshof klagen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Zahl der Unterstützer des "Don't smoke"-Volksbegehrens ist auf 460.000 Menschen gestiegen, in Arztpraxen in sieben Bundesländern liegt ab sofort auch Infomaterial für die Patienten auf. Nebenbei prüfen SPÖ und die Stadt Wien eine Verfassungsklage gegen das Rauchergesetz.
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Die SPÖ und das Land Wien prüfen den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das berichteten SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner und Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag in einer Pressekonferenz. Geltendmachen wollen sie unter anderem die fehlende Wahlfreiheit für Gastro-Personal oder auch Kinder.

Seit dem Start der Unterstützungserklärungsphase vor zwei Wochen wurden über die Landesärztekammern Plakate und Flyer auch an die Ordinationen geliefert, erläuterte ein Sprecher. Tirol und Vorarlberg sind nicht daran beteiligt, in Kärnten und im Burgenland sollte das Infomaterial spätestens ab kommender Woche aufliegen.

300.000 Patienten pro Tag

Kassenärzte, private Mediziner und Gemeinden in ganz Österreich können Plakate und Flyer bestellen. Spitäler wurden nicht zentral angeliefert. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres hatte die Informationswelle bereits angekündigt. “Der Hebel der Ärzteschaft sind die Patienten. Unsere Kollegen haben pro Tag etwa 300.000 Patientenkontakte”, sagte er zum Start der Unterstützungserklärungsphase bei einer Pressekonferenz.

Rauchverbot auch vor dem Haus der Wiener Ärztekammer

Unterdessen hat die Wiener Ärztekammer vor ihrem Haus in der Innenstadt ein Schild angebracht, auf dem sie ersucht, vor dem Gebäude nicht zu rauchen. “Wir bitten zu beachten, dass vor dem Haus der Ärztekammer in der Weihburggasse 10-12 ein striktes Rauchverbot herrscht”, wurde der Text laut dem Sprecher betont “eindringlich formuliert”. Die im Parterre untergebrachte Standesführung der Ärztekammer spüre den Passivrauch durch die Fenster. Es gehe darum, “Mitarbeiter zu schützen” und zum Volksbegehren “mit gutem Beispiel voranzugehen”.

Gewerkschaft vida kritisiert

Den Schutz der Mitarbeiter sah am Freitag auch die Gewerkschaft vida durch das doch nicht kommende Rauchverbot in der Gastronomie gefährdet. Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus, forderte von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) eine klare gesetzliche Regelung, “dass nur in zu hundert Prozent rauchfreien Gastronomiebetrieben Lehrlinge und Praktikanten ausgebildet werden dürfen, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und den Jugendschutzbestimmungen Rechnung zu tragen”. Die Aufhebung des Rauchverbots sei “nichts anders als ein von der Bundesregierung gelegtes faules Ei für die über Fachkräftemangel klagenden Betriebe”.

Auch Mikl-Leitner für Rauchverbot

Nachdem sich die Landeshauptleute bereits überwiegend für ein Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen haben, sagte nun auch die niederösterreichische Landeschefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einem Interview mit der Tiroler Tageszeitung (Freitagsausgabe), die FPÖ wäre “sicher gut beraten, ihre Position in dieser Frage zu überdenken”. Das “Don’t smoke”-Volksbegehren will Mikl-Leitner aber nicht unterzeichnen, weil es für sie “ein klassisches Bürgerinstrumentarium” sei.

Massive Kritik an Regelung bekräftigt

Die beiden SPÖ-Vertreterinnen bekräftigten bei dem gemeinsamen Auftritt ihre Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. Dieses sei “skandalös”, beklagte sich Gesundheitssprecherin Rendi-Wagner. Es würden jegliche wissenschaftlichen Kenntnisse ignoriert. Dazu komme, dass keine Begutachtung des Gesetzes vorgesehen sei. “Das verschlägt sogar mir ein bisschen die Sprache”, verriet Umweltstadträtin Sima. Vor allem Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wurde einmal mehr ins Visier genommen. Sie hatte mit dem Aus für das absolute Rauchverbot in der Gastronomie anfangs “keine Freude”, verteidigte den geplanten Schritt aber zuletzt vehement. Den Gastwirten würde durch ein Rauchverbot die Gastfreundlichkeit verboten, befand die blaue Ministerin in der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage im Nationalrat.

“Das sind Argumente jenseits jeglicher medizinischer oder gesundheitspolitischer Evidenz”, zeigte sich Rendi-Wagner erbost. Und sie höhnte über den von den Blauen gerne zitierten Begriff der “Wahlfreiheit”. Passivraucher hätten diese nicht, betonte sie. Dazu würden etwa Angestellte in der Gastronomie gehören. Auch Kinder und Jugendliche, die nun doch weiter in Raucherbereiche dürften, seien betroffen.

“Das ist ein beispielloses Drüberfahren über die Bevölkerung”, verwies Sima zudem auf das “Don’t smoke”-Volksbegehren. Und auch jüngste Untersuchungsergebnisse zur Luftqualität in Lokalen führte sie ins Treffen: “Die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich funktioniert einfach nicht.”

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hat ebenfalls “massive verfassungsrechtliche Bedenken” an den Regierungsplänen, wie er in der Pressekonferenz ausführte. Denn die Wahlfreiheit ende dort, wo andere dadurch betroffen oder gefährdet würden: “Im Kern geht es um den Schutz des Personals.” Er hielt es für denkbar, dass bereits die derzeitige Raucher-Regelung schon verfassungsrechtlich anzuzweifeln sei.

Verschiedene Möglichkeiten, um zu klagen

Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten einer Klage. Es könne entweder ein Bundesland – also Wien – oder ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats mittels Fraktionsantrag hier aktiv werden. In beiden Fällen sei es möglich, direkt das Höchstgericht anzurufen. Als “nicht sehr zielführend” erachtete Funk hingegen die dritte Option, nämlich über eine betroffene Person den Rechtsweg zu beschreiten. Dies sei umständlicher und riskanter, befand er.

Wie es nun weitergeht, ist im Detail noch offen. Die beiden SPÖ-Politikerinnen schlossen heute nicht aus, dass es gleich mehrere Verfassungsklagen geben wird. Dies würde bedeuten, dass sowohl die Fraktionen – NEOS und Liste Pilz haben hier ebenfalls bereits Unterstützung signalisiert – als auch Wien eigene Anträge einbringen. Möglich ist die Anrufung des VfGH derzeit aber noch nicht. Dazu muss die neue Regelung erst beschlossen und kundgemacht werden.

(APA/red)

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