So die Aussage des beschuldigten Discjockeys. Der Angeklagte, der an jenem Abend frei hatte, war eifersüchtig, weil ein Fremder sich angeblich an seine Freundin ranmachte. Daraufhin sei er „ausgezuckt“. Weil man nicht weiß, wie sich der schwere Augenschaden noch entwickeln wird, muss nun noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden, um die Tat rechtlich richtig einordnen zu können. Bis dahin wurde der Prozess vertagt.
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