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Direktor-Klage gegen Lehrerin

Die Lehrerin behauptet, der Direktor habe sie am Rücken geschlagen.
Die Lehrerin behauptet, der Direktor habe sie am Rücken geschlagen. ©VOL.AT/Matthias Rauch
Vorarlberger Schuldirektor will in Arbeitsprozess durchsetzen, dass Religionslehrerin nicht mehr behauptet, er habe sie geschlagen und verletzt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Direktor einer Unterländer Volksschule führt am Landesgericht Feldkirch einen Arbeitsprozess mit einem Streitwert von 8000 Euro gegen eine seiner ehemaligen Lehrerinnen. Damit wehrt der Kläger sich vor Gericht gegen die aus seiner Sicht falsche Behauptung der Beklagten, er habe sie am 3. April 2017 im Lehrerzimmer vor anderen Lehrern geschlagen und dabei leicht am Rücken verletzt. Der Schulleiter erhofft sich ein Gerichtsurteil, das die islamische Religionslehrerin unter Androhung von Geldstrafen dazu zwingt, ihre rufschädigende Behauptung zu widerrufen und hinkünftig zu unterlassen.

Der Volksschuldirektor gibt an, er habe die Religionslehrerin lediglich dazu bewegen wollen, ihm für ein klärendes Konfliktgespräch in sein Dienstzimmer zu folgen. Dazu habe er eine Hand auf ihren Rücken gelegt und dabei leichten Druck entwickelt. Er habe sie aber nicht geschlagen. Sein Mandant habe mit der Beklagten über ihre Mutmaßung reden wollen, er habe Schüler geschlagen, sagt Klagsvertreter Bertram Grass.

Verletzung

Die beklagte Lehrerin hingegen blieb auch beim Prozessbeginn in dieser Woche bei ihren Anschuldigungen, die sie zuvor schon gegenüber Lehrerkolleginnen geäußert hatte. Die arabische Frau behauptet, ihr Direktor habe ihr auf den Rücken geschlagen. In der Ambulanz des Landeskrankenhauses Bregenz sei eine leichte Verletzung am Rücken festgestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das wegen des Verdachts der Körperverletzung geführte Strafverfahren eingestellt. Denn zwei Lehrerinnen hatten als einzige unmittelbare Tatzeugen zu Protokoll gegeben, sie hätten gesehen, dass der Direktor ihre Lehrerkollegin nicht geschlagen habe. Beklagtenvertreter Oliver Diez sagte im Arbeitsprozess, die beiden Lehrerinnen hätten wohl aus Angst vor ihrem Direktor falsche Angaben gemacht.

Seine Mandantin werde im Arbeitsgerichtsverfahren den Wahrheitsbeweis für die Richtigkeit ihrer Behauptung antreten, teilte der Verfahrenshelfer der Lehrerin mit. Die Religionslehrerin, die inzwischen die Schule gewechselt hat, war in der vorbereitenden Tagsatzung zu keinem Vergleich bereit.

Arbeitsrichterin Anna Maria Eberle-Mayer hat die Verhandlung vertagt. Davor hatte die beklagte Religionslehrerin vergeblich darum gebeten, im Gerichtssaal aus dem Koran vorlesen zu dürfen. Das ist ihr von der Senatsvorsitzenden untersagt worden: „Nein! Bei uns geht es um die Sache und nicht um den Koran.“

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