AA

Diese 10 Dinge ändern sich mit der Neuordnung der Raumplanung

Vorarlberg sieht sich, als dynamischer Wirtschaftsraum, mit ein er zunehmenden Verknappung von v erfügbaren Baugrundstücken konfrontiert.
Vorarlberg sieht sich, als dynamischer Wirtschaftsraum, mit ein er zunehmenden Verknappung von v erfügbaren Baugrundstücken konfrontiert. ©Steurer
Die Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung haben bei ihrer heutigen Regierungsklausur in Lochau die Weichen für die Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs gestellt. Diese Änderungen enthält der Gesetzesentwurf.
"Bauflächen in Zukunft befristet gewidmet"
Land kauft künftig Grundstücke - Gut?

Grundverkehrsgesetznovelle

Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit soll mit der Novelle des Grundverkehrsgesetzes ein Erklärungsverfahren beim Rechtserwerb an unbebauten Baugrundstücken, die als Bauflächen gewidmet sind, eingeführt werden, um dem Problem der Baulandhortung entgegenwirken zu können. Bebaute Liegenschaften hingegen sollen unter Berücksichtigung der raumplanungsrechtlichen Vorschriften auch weiterhin keinen verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterliegen.
Wird der Bebauungsverpflichtung nicht binnen der Bebauungsfrist entsprochen, hat der Rechtserwerber das betroffene Recht der Standortgemeinde zum Erwerb anzubieten; kommt binnen eines Jahres keine Einigung mit der Gemeinde zustande, ist das Recht auf Antrag der Grundverkehrs-Landeskommission zu versteigern.

Befristung von Neuwidmungen

Es ist vorgesehen, dass Neuwidmungen als Baufläche oder als Sondergebiet zu befristen sind, sofern kein Raumplanungsvertrag abgeschlossen wurde und die Baufläche zur Bebauung geeignet ist. Die Frist beträgt sieben Jahre. Gleichzeitig mit der Befristung ist eine Folgewidmung festzulegen, welche nach Ablauf der Frist im Flächenwidmungsplan auszuweisen ist, wenn nicht spätestens bis Ablauf der Frist eine rechtmäßige Bebauung erfolgt ist bzw. begonnen wurde. Im Falle der Ausweisung der Folgewidmung im Flächenwidmungsplan besteht keine Entschädigungspflicht.

Dichtere Bauweise in dafür geeigneten Bereichen

In Bauflächen sind jene Flächen als Verdichtungszonen festzulegen, die sich unter Berücksichtigung der Raumplanungsziele für eine verdichtete Bebauung eignen. Für diese Verdichtungszonen ist ein ihrem Zweck entsprechendes Mindestmaß der baulichen Nutzung festzulegen. Innerhalb von zehn Jahren muss in weiterer Folge eine der Widmung sowie dem Mindestmaß der baulichen Nutzung entsprechende rechtmäßige Bebauung erfolgen. Wenn dies nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, diese Grundstücke zurück zu widmen.

Der Grundeigentümer hat jedoch vor der Umwidmung die Möglichkeit, von der Gemeinde die Einlösung des Grundstücks zu verlangen und eine angemessene Ablösesumme für das Grundstück zu erhalten. Als allerletzter Schritt wäre eine entschädigungslose Rückwidmung künftig auch möglich.

Verpflichtende räumliche Entwicklungskonzepte (REK)

Jede Gemeinde muss spätestens nach Ablauf einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Novelle über ein räumliches Entwicklungskonzept verfügen. Zudem werden die Mindestinhalte, die ein REK umfassen muss, ergänzt und an die Änderungen der Raumplanungsziele angepasst. Das räumliche Entwicklungskonzept ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und anzupassen, wenn dies nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen in der Gemeinde zur Erreichung der Raumplanungsziele erforderlich ist.

Gemeindeübergreifende Raumplanung

Die Gemeinden sollen ihre Planungen nach dem Raumplanungsgesetz miteinander erarbeiten und abstimmen, soweit diese Planungen Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinaus haben und die Abstimmung nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen im Hinblick auf die Raumplanungsziele erforderlich ist.

Veröffentlichung im Internet

Die Entwürfe werden zukünftig nicht mehr zur Einsichtnahme aufgelegt, sondern im Internet veröffentlicht, wodurch sie leichter zugänglich sind.

Einkaufszentren

Bereits landesgesetzlich vorgegeben werden soll – als Minimumvorgabe auch für die Gemeinde – die Errichtung von mindestens zwei oberirdischen Geschossen. Weiters ist die Errichtung eines Einkaufszentrums nur zulässig, wenn die Stellplätze, abgesehen von höchstens einem Drittel der verpflichtend zu errichtenden Stellplätze, in Garagen oder auf Gebäuden errichtet werden.

Stärkung der Vertragsraumordnung

Die Aufzählung der möglichen privatwirtschaftlichen Vereinbarungen von Gemeinden zur Erreichung ihrer raumplanerischen Ziele wird durch einen neuen Vereinbarungstypus ergänzt, nämlich Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung und Verwendung von Bauflächen.

Reform des Raumplanungsbeirates

Der Raumplanungsbeirat wird verkleinert (wobei der Fokus bei der künftigen Zusammensetzung auf der besonderen fachlichen Befähigung der Mitglieder liegt) und muss zukünftig vor der Genehmigung von Flächenwidmungsplänen nichtmehr gehört werden.

Raumplanungsbericht alle 5 Jahre

Die Landesregierung hat alle fünf Jahre einen Bericht über die räumliche Entwicklung in Vorarlberg zu erstellen und dem Landtag vorzulegen.
(Red.)
home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Diese 10 Dinge ändern sich mit der Neuordnung der Raumplanung