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Dieb ist nicht gleich Dieb – Gesetz unterscheidet genau

Oft bestimmen Kleinigkeiten, welche Strafen Vandalen oder Schläger ausfassen.
Oft bestimmen Kleinigkeiten, welche Strafen Vandalen oder Schläger ausfassen. ©VOL.AT (Themenbild)
Feldkirch - Qualifikationen bescheren Gesetzesbrechern oft böse Überraschungen.

Dass Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung strafbar sind, wissen alle. Doch, dass es unter Umständen von Kleinigkeiten abhängt, wie hoch die Strafe ausfällt, wissen die wenigsten. Ein Opferstock in einer Kirche gibt von der Beute her gesehen meist wenig her. Dennoch ist er speziell vom Gesetzgeber geschützt und er bestraft den schweren Diebstahl mit bis zu drei Jahren Haft. Ein „normaler“ Dieb riskiert lediglich sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes hängt von der finanziellen Situation des Verurteilten ab.

Polizisten speziell geschützt

Auch Polizei- und Zollbeamte unterliegen besonderem Schutz. Wird ein Polizist beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle von einem ungehaltenen Verkehrsteilnehmer leicht verletzt, stellt dies nach dem Strafgesetz dennoch eine schwere Körperverletzung mit dementsprechend höherer Strafe dar. Ähnlich verhält es sich mit Sachbeschädigungen. Was der Sicherheit dient, beispielsweise Schneestangen oder Feuermelder, ist besonders schützenswert. Die Zerstörung solcher Dinge ist schwere Sachbeschädigung.

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