Wer eine zu kleine Wohnung hat oder über keine ausreichende Lagerfläche im Kellerabteil verfügt, funktioniert schon mal seinen Tiefgaragenplatz als Zwischenlager oder gar Lagerfläche für unterschiedlichste Gegenstände um. Sind es zuerst nur die Winter- oder Sommerreifen, kommen vielfach Papierberge, Blumentöpfe, Hausrat, ja sogar Grillgasflaschen hinzu. Hier schiebt der Brandschutz einen eindeutigen Riegel vor. Tiefgaragenplätze dienen ausschließlich dazu, Kraftfahrzeuge abzustellen. Bei der Lagerung von einem Reifensatz schließt der Hausverwalter meist noch die Augen, bei mehr gelagerten Gegenständen wird bei feuerpolizeilichen Überprüfungen auf die strengen Vorschriften für Tiefgaragen verwiesen.
Gasflaschen ins Freie
Keinesfalls zulässig ist nach Auffassung der Brandverhütungsstelle die Lagerung von Flüssiggasflaschen, Gebinden mit brennbaren Flüssigkeiten, Kartons und Zeitungen, Müllsäcke, Kunststoffe, Möbel sowie Campingartikel wie Zelte und Liegestühle in der Tiefgarage. Auch die Grillgase Propan und Butan sind hochexplosiv, Gasbehälter müssen daher immer im Freien gelagert werden. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema Brandverhütung und Verhalten im Brandfall, teilweise auch als Download, sind bei der Brandverhütungsstelle Vorarlberg unter der Telefonnummer 05574/421360 oder unter www.brandverhuetung.at erhältlich.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.