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Die Spirale der Gewalt auf dem Autoparkplatz

Angeklagt war ein 64-jährige Einzelunternehmer wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung.
Angeklagt war ein 64-jährige Einzelunternehmer wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung. ©Heyer
Feldkirch - 600 Euro als Diversion nach Drohung, weil Parkplatz widerrechtlich benützt worden sei.

Ein „Wahnsinn“ sei „diese Spirale der Gewalt wegen eines Parkplatzes“, sagte Richterin Claudia Egger. Sie entschied sich beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht für eine Diversion, mit der alle einverstanden waren. Als Geldbuße muss der monatlich 3000 Euro verdienende Angeklagte innerhalb von 14 Tagen dem Gericht 600 Euro überweisen. Dann würde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, und sein Strafregister bliebe weiterhin ohne Eintragung.

Angeklagt war der 64-jährige Einzelunternehmer wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung. Der Streit um einen ihm gehörenden Parkplatz war in der Hofsteiggemeinde eskaliert. Eine Mitarbeiterin eines benachbarten Geschäfts soll ihr Auto wiederholt dort abgestellt haben.

Im Sommer 2011 hat der Angeklagte ihr laut Strafantrag deshalb damit gedroht, er werde ihr die Fresse polieren, wenn sie dort wieder parkt. Nachdem sie am 25. März erneut seinen Parkplatz benützt habe, soll er zu ihr gesagt haben, er werde sie fertigmachen. Zudem habe sie seinem Faustschlag in ihr Gesicht gerade noch ausweichen können.

Ausgleich vorgeschlagen

Zunächst hatte die Richterin zur Beendigung des Strafverfahren und zur Lösung des Konflikts einen außergerichtlichen Tatausgleich vorgeschlagen. Ein professioneller Konfliktregler des Bewährungshilfe-Vereins Neustart sollte demnach ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer moderieren. Damit war die Frau aber nicht einverstanden. Sie wolle ihn nicht mehr sehen, ließ die im Gerichtsgang wartende Zeugin durch ihre Anwältin Serpil Dogan mitteilen.

Seit den Vorfällen gebe es keine Probleme mehr mit dem Parkplatz, sagte der Angeklagte. Das Geschäftslager, in dem die Frau arbeite, werde verlagert, berichtete ihre Anwältin. Damit werde „der Rechtsfriede durch den Parkplatz in Zukunft nicht mehr gestört“, merkte Verteidiger Wolfgang Ölz an.

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