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Die Hells Angels wollen ein Urteil und keine Diversion

Mehrere Zeugen haben Angst vor einer Aussage.
Mehrere Zeugen haben Angst vor einer Aussage. ©DPA/Symbolbild
Feldkirch. Strafprozess um Körperverletzung und Drohung gegen zwei Rocker vertagt: Sie lehnen Einstellung des Strafverfahrens mit einer Geldbuße ab.
Zeugen wollen nicht aussagen

Er habe “Respekt vor dem Gericht”, sagte das angeklagte Vorarlberger Mitglied des berüchtigten Rocker- und Motorradclubs Hells Angels. “Aber ich habe nichts getan.” Deshalb lehnte der 55-Jährige in dieser Woche das Angebot des Landesgerichts Feldkirch ebenso ab wie sein mitangeklagter Hells-Angels-Kollege.Bei der Verhandlung um Körperverletzung, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung hat Richter Peter Mück den beiden unbescholtenen Angeklagten eine diversionelle Lösung vorgeschlagen: Einstellung des Strafverfahrens mit der Bezahlung einer Geldbuße.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft den angeklagten Hells Angels vor, sie hätten am 28. April 2013 bei einem Fest des Motorradclubs Road Devils in Hohenems einen 50-jährigen Rivalen mit Schlägen und Tritten leicht verletzt und zudem verbal bedroht. Denn der 55-jährige Erstangeklagte habe gedroht, ihn zu erschießen, und damit eine gefährliche Drohung begangen. Der 45-jährige Zweitangeklagte soll den gebürtigen Hohenemser mit beiden Händen zu Boden gestoßen und zu ihm gesagt haben: “Du Dreckschwein, verschwinde!” Das wertet die Anklagebehörde als versuchte Nötigung.

Wollte Mitglied werden

Sie hätten den Mann weder körperlich noch verbal angegriffen, sagen die von Olivia Lerch verteidigten Angeklagten. Der 50-Jährige habe einst vergeblich Mitglied der Hells Angels werden wollen und provoziere sie wohl deshalb schon seit Jahren.

Bei der dritten Verhandlung sollen fünf Zeugen aussagen, vor allem Mitglieder der Road Devils. Aber “alle Zeugen haben Angst, gegen die Hells Angels auszusagen“, meint das mutmaßliche Opfer. Seine Anwältin Claudia Bogensberger fordert als Schadenersatz 500 Euro für die Schmerzen und 200 Euro für die beschädigte Jacke.

Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen biete er ihnen eine Diversion an, sagte Richter Mück zu den Angeklagten. Denn selbst bei einem Freispruch müssten sie ihre hohen Anwaltskosten zum Großteil selbst bezahlen. Der Bund übernimmt bei einem Freispruch nicht die gesamten Kosten, sondern nur einen Teil.

So wisse er von einem Strafverfahren um eine angeklagte Körperverletzung mit mehreren Verhandlungen und vielen Zeugen am Bezirksgericht Dornbirn, verdeutlichte der Richter die Problematik. In diesem Prozess hätten die Anwaltskosten am Ende 10.000 Euro ausgemacht, die der Mandant selbst zu bezahlen gehabt habe.

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