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Deutschland überarbeitet Notfall-Regeln für Versorgungskrise

Wie die Bevölkerung in der Krise versorgt werden soll
Wie die Bevölkerung in der Krise versorgt werden soll
Die deutsche Bundesregierung regelt die Notfall-Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln im Falle einer schweren Krise neu. Die deutsche Regierung kommt damit Forderungen des Bundesrechnungshofes nach. Dessen Prüfer hatten bereits 2011 gerügt, dass die noch aus der Nachkriegszeit stammenden bisherigen Vorgaben zum Umgang mit einer Versorgungskrise grundlegende Schwachstellen enthielten.


“Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen”, heißt es in einem Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters am Samstag vorlag. Eine solche Krise sei derzeit zwar als unwahrscheinlich zu betrachten, sie könne aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Als Szenarien werden “neben einer kriegerischen Auseinandersetzung auf dem Boden des Bundesgebietes ein langanhaltender großflächiger Stromausfall, eine Pandemie sowie ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung” genannt. Extreme Wetterlagen, technische Störungen, Naturkatastrophen und die Freisetzung von Gefahrstoffen dürften dagegen nach Einschätzung der Experten nicht zu einer Versorgungskrise führen. “Derartige Ereignisse konnten seit Bestehen der Bundesrepublik stets mit den Mitteln des Katastrophenschutzes bewältigt werden”, heißt es dazu in dem Entwurf. Dieser ist aktuell in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien und muss auch vom Bundesrat genehmigt werden.

Der Bundesrechnungshof mahnte unter anderem, aktuelle Krisenszenarien vorzulegen. Außerdem plädierten die Prüfer für ein Gesamtkonzept, das einheitliche Regelungen für militärische wie nichtmilitärische Krisenfälle umfasst. Bisher existieren zwei separate Gesetze, und zwar einerseits für den Verteidigungsfall und andererseits für zivile Katastrophen. Beides soll dem Referentenentwurf zufolge nun wegen weitreichender Überschneidungen zusammengefasst werden.

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