Für Freier gilt künftig eine Kondompflicht, menschenunwürdige Betriebskonzepte wie “Flatrate”- oder “Gang-Bang-Partys” werden verboten. Zu einer neu eingeführten Erlaubnispflicht für Bordelle gehört eine Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber.
Damit soll etwa unterbunden werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben. Prostituierte müssen sich bei einer Kommune anmelden und können ihr Gewerbe auf dieser Grundlage deutschlandweit ausüben. Die Länder können aber abweichend regeln, dass die Anmeldung in ihrem Bereich nur für eine bestimmte Region gilt. (APA)
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