Starostik äußerte sich optimistisch über die Erfolgschancen der Klage. Es gebe “gewichtige Gründe” gegen das Gesetz, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Voraussetzung war die kürzlich erfolgte Verkündung der umstrittenen Regelung im Bundesgesetzblatt. Die 150-seitige Klageschrift beinhaltet auch den Antrag, die durch das Gesetz ermöglichte Datensammlung durch eine Einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte, es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe mit dem Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bestimmt, dass die Telekommunikationsdaten aller Bürger zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für sechs Monate gespeichert werden. Telekommunikationsunternehmen müssen festhalten, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, oder wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails verschickt hat. Beim Handy wird auch der Standort gespeichert.
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