Zwar sei ein generelles Verbot dieser Art von Rohstoffgewinnung in Deutschland rechtlich schwierig. Mit schnellen, scharfen gesetzlichen “Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit” könne aber ein verbotsähnlicher Zustand erreicht werden. Die Vorstellungen ihrer Behörde gingen in eine ähnliche Richtung wie die Eckpunkte der zuständigen Ministerien zum Fracking.
“Fracking ist eine Risikotechnologie”
“Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie”, urteilte das Umweltbundesamt. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass diese umstrittene Erdgas-Abbaumethode mit Hilfe chemischer Substanzen gesetzlich in Deutschland möglich sei, auch wenn es dazu ein Moratorium aller Beteiligter gebe. “Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden”, forderte Krautzberger. Über ein geändertes Wasserhaushaltsgesetz solle die Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein verboten werden. In Wasserschutzgebieten sollte jede Form von Fracking untersagt werden.
Forderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für den verbleibenden engen Rahmen, in dem diese Abbaumethode bleiben soll – dazu gehören auch Probebohrungen – fordert das UBA eine scharfe Umweltverträglichkeitsprüfung. Die eingesetzten Chemikalien sollen rechtlich verbindlich bundesweit in einem Kataster bei einer Bundesbehörde aufgeführt werden. Für die möglicherweise hochgiftige Spülungsflüssigkeit bei Bohrungen (Flowback) empfiehlt das Amt eine gezielte Aufbereitung. Zudem müssten die Auswirkungen auf das Grundwasser bereits vor Beginn des Fracking-Prozesses analysiert werden.
Verbot in Wasserschutzgebieten
Nach den von der deutschen Regierung vorgelegten Eckpunkten soll nur das konventionelle Fracking in tiefen Gesteinsschichten möglich bleiben. In Wasserschutzgebieten soll auch dieses Fracking verboten werden.
(APA)
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