Die Dame war zwar nicht die treibende Kraft, fuhr die Mädchen aber zu ihren Freiern und holte sie auch wieder dort ab. Ihrer Verantwortung, sie habe anfangs nicht gewusst, was die Mädchen machten, glaubte Richter Peter Mück nicht. Das Geständnis und die untergeordnete Rolle wertete Richter Peter Mück allerdings mildernd.
Wegen Zuhälterei gab es eine Geldstrafe von 4000 Euro, sechs Monate Haft wurden bedingt ausgesprochen. Die Verfahren gegen die Hauptakteurin und eine weitere Helferin wurde ausgeschieden. Hier muss noch etliche male verhandelt werden, da die Damen nur bedingt Schuldeinsicht zeigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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