“Bei geeigneten Fällen wird das neue Instrument genutzt werden”, wird ein Ermittler aus Rheinland-Pfalz zitiert.
Keine konkreten Namen bei Verdacht
Die deutsche Finanzpolizei müsse nun keine konkreten Namen mehr nennen, wenn sie Bankdaten bei Verdacht auf Steuerflucht einsehen möchte. Laut “Standard” arbeitet auch das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen konkret bezogen auf Österreich an dem Thema. In Deutschland sind Steuerverfahren Ländersache.
Strafen auch gegen Schweizer Banken
Der Zeitung zufolge rechnen Steuerberater auch mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen österreichische Banker, sollte sich herausstellen, dass einige besonders intensiv Schwarzgeldkunden beraten haben. Deutschland hat in der Vergangenheit Strafen gegen Schweizer Banken verhängt, weil diese Kunden bei der Steuerflucht halfen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.