Alkohol, Gruppendynamik, ein Wort gibt das andere und schon geht es rund. Allwöchentlich beschäftigen derartige Situationen, bei denen Menschen verletzt werden, die Gerichte. Jeder behauptet, der andere habe angefangen. Im Strafprozess nutzt das meist wenig. Wer einen anderen verletzt, wird in aller Regel verurteilt. Notwehr verschafft Angeklagten nur selten einen Freispruch. „Gegenangriffe“ erfolgen rechtlich gesehen oft zu früh, zu spät, zu heftig oder überhaupt überflüssigerweise, weil die Situation auch durch Weggehen entschärft hätte werden können.
Hohe Kosten
Wer einen anderen, wenn auch nur durch einen harmlosen Schubser, schwer verletzt, bekommt auch finanziell Probleme. Schlecht heilende Verletzungen, Berufsunfähigkeit oder sonstige Dauerfolgen können lebenslängliche Verpflichtungen bewirken. Ob man bei einer Schlägerei oder einem Vandalenakt der Rädelsführer oder nur ein Mitläufer war, spielt keine Rolle. Somit rentiert es sich, das Weite zu suchen, wenn man merkt, dass die Stimmung kippt.
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