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Der Empfänger stimmte, die Kontonummer nicht

Beim Ausfüllen der Zahlscheine und dem Empfängerkonto hatte der Beschuldigte absichtlich etwas „durcheinandergebracht“.
Beim Ausfüllen der Zahlscheine und dem Empfängerkonto hatte der Beschuldigte absichtlich etwas „durcheinandergebracht“. ©Symbolbild/Bilderbox
Bregenz - 34-Jähriger ließ Zahlungen seines Onkels an Anwaltskanzlei auf sich selbst überweisen.

Das Bezirksgericht Dornbirn beschäftigt sich derzeit mit einem Vorarlberger, der Zahlungen seines Onkels zu Gunsten einer Rechtsanwaltskanzlei auf sein eigenes Konto überweisen ließ. Zu diesem Zweck füllte er selbst die Zahlscheine aus, gab dabei mit dem Rechtsanwalt zwar den richtigen Empfänger an, jedoch die falsche Kontonummer – nämlich seine eigene. Die Sache flog auf, vor Gericht gibt sich der Beschuldigte reumütig: „Gleich nach dem Schwindel hat mich mein schlechtes Gewissen gepackt. Ich ging zu meinem Onkel, entschuldigte mich und habe von meinem Arbeitslosengeld bereits jeden Cent an ihn zurückbezahlt – jeden einzelnen Cent, verstehen Sie? Sie können auch gerne meinen Onkel fragen!“ Und genau das hat der Richter nun auch vor. Er wird den Onkel als Zeugen laden und vertagte deshalb die Verhandlung.

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