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Der Dieb stahl einem ­Polizisten 45 Euro

Die Strafe fiel so hoch aus, weil der 23-Jährige bereits mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastet ist.
Die Strafe fiel so hoch aus, weil der 23-Jährige bereits mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastet ist. ©Symbolbild/BilderBox
26 Monate Gefängnis für einschlägig vorbestraften 23-Jährigen nach 16 Diebstählen.

Der geständige Seriendieb hat sogar einen Polizisten bestohlen. Der 16 Diebstähle einräumende Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von 26 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Strafe fiel so hoch aus, weil der 23-Jährige bereits mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastet ist. Bei ihm lagen die Rückfallvoraussetzungen von zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen in den letzten fünf Jahren vor. Dadurch erhöhte sich der Strafrahmen um die Hälfte auf ein bis 15 Jahre Haft.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung. Die dafür ausgemessene Strafe beträgt 18 Monate Gefängnis. Dazu kommen acht nun widerrufene Haftmonate nach zwei bedingten Haftentlassungen.

Noch nicht entschieden wurde über den Vorwurf, der Angeklagte habe 450 Gramm Marihuana verkauft und 60 Gramm Marihuana konsumiert. Denn der Belastungszeuge ist zur gestrigen Verhandlung nicht erschienen.

Der Arbeits- und Obdachlose hat innerhalb mehrerer Monate zumeist Ladendiebstähle sowie zwei Einbrüche begangen. Mehrmals habe der Angeklagte nach polizeilichen Einvernahmen neuerlich Ladendiebstähle begangen, sagte Richter Wilfried Marte als Vorsitzender des Schöffensenats. Der 23-Jährige scheute auch nicht davor zurück, sogar einen Polizisten zu bestehlen. Einem Beamten hat er 45 Euro weggenommen, die er ihm nun zurückzahlen muss. Er habe die Geldtasche des Polizisten vor sich liegen gesehen und zugegriffen, sagte der Angeklagte.

Es liege ein klassischer Fall von strafverschärfender Gewerbsmäßigkeit vor, sagte der Richter. Denn mit den Diebstählen habe sich der Arbeitslose eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft.

Auch eine Sachbeschädigung hat der von Dominik Heimbach verteidigte 23-Jährige zugegeben. Ein fremdes Fernsehgerät im Wert von 590 Euro hat er am 25. März aus dem Fenster geworfen.

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