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Debatte um Waffenschränke in Schulen - LR Stemer: "Sache der Gemeinde"

Vermeintlicher Amok-Alarm in der Schule Oberau in Feldkirch
Vermeintlicher Amok-Alarm in der Schule Oberau in Feldkirch ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Zwei Tage nach dem Großeinsatz der Polizei an der Mittelschule Oberau sitzt der Schock immer noch tief. Nach dem vermeintlichen Amok-Alarm wird nun die Unterbringung von Schützenvereinen in Schulgebäuden heftig diskutiert.
Falscher Amokalarm an Feldkircher Schule
Großeinsatz nach Amok-Alarm

Für Landesrat Siegi Stemer ist klar zwischen Schulen und Gebäudekomplexen, in denen Schulen und Vereine etc. untergebracht werden, zu differenzieren. Im Schulzentrum Feldkirch-Oberau ist der Schützenverein, deren Mitglied am Mittwoch einen Polizeieinsatz auslöste, laut Landesrat Stemer schon 25 bis 30 Jahre im Gebäude. Dieser Schützenverein verfügt dabei über einen separaten Zugang zu seinem Vereinslokal. Die Vereinsräume seien außerdem im Gebäudekomplex, nicht aber in der Schule. Die Aufgabe der Schulbehörden sei es, innerhalb der Schule die Sicherheit zu garantieren.

Gemeinden sind zuständig

Die Stadt Feldkirch ist als Gemeinde Schulerhalter der Pflichtschulen und deshalb auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen allerdings eingehalten werden, eigene Zugänge zu den absperrbaren Räumlichkeiten vorhanden sind, in denen die Waffen wiederum in einem Kasten versperrt sind, kann und muss die Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht handeln. „Der Polizeigroßeinsatz wurde durch die Fehlleistung einer einzelnen Person ausgelöst“, sagt Landesrat Stemer. Wie die Gebäudekomplexe, die in Gemeindeeigentum sind, anderweitig belegt werden, sei Sache der Gemeinden. Gerade auch kleine Gemeinden sind auf Mehrzweckräume angewiesen, in denen neben jungen Turnern am Nachmittag beispielsweise abends auch Schützen ihrer Vereinstätigkeit nachkommen. „Eine solche Fehlleistung einer Einzelperson darf nicht mehr vorkommen“, sagt Landesrat Stemer. Im Landessportzentrum, für welches das Land Vorarlberg zuständig ist, sind seit 1972 Sportschützen untergebracht. Deren Räumlichkeiten befinden sich im Untergeschoss, sind versperrt und können nur vom Fachpersonal geöffnet werden.

Sportschützen sind um Differenzierung bemüht

Im Gebäudekomplex in der Oberau sind neben der Mittelschule auch zwei Schützenvereine untergebracht. Der eine Verein ist die Union Schützengesellschaft Gisingen, Nofels und Tosters, der jedweden Zusammenhang mit diesen Vorfall von sich weist. Die Person, die mit der Waffe in das Gebäude ging, sei Mitglied des zweiten Vereins, nämlich der Schützenkompanie Feldkirch-Gisingen. Der Schützenverein betreibt Traditionspflege, unter anderem in Kaiserjägeruniform, und steht in einem Naheverhältnis zum Kameradschaftsbund. Die beiden Vereine sind in der Oberau räumlich getrennt. Die Union Schützengesellschaft Gisingen ist ein Sportschützenverein, der laut Aussage von Obfrau Rösle Meier die sichere Handhabung und den richtigen Umgang mit dem Sportgewehr rigoros handhabt.

Konsequenzen nach Fehlalarm

Der Obmann des Schützenvereins, Wolfgang Bobleter, versicherte in einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“, dass die Waffen unter Berücksichtigung aller behördlichen Auflagen aufbewahrt würden. Es handle sich um Salutierwaffen, von denen er nicht weiß, ob sie überhaupt mit echter Munition verwendet werden können, da er kein Experte sei. Die dazugehörigen Platzpatronen würden nicht in der Schule gelagert. Bobleter ist der Ansicht, dass das Mitglied seines Vereins einfach nicht gedacht habe, denn in Zeiten in denen Amokläufe an Schulen passieren, sei diese Vorgehensweise unentschuldbar. Die Räumlichkeiten der Schützenkompanie seien nur für Vereinsleute zugänglich, für Schüler nicht erreichbar und abgesperrt. Die Schützenkompanie Feldkirch-Gisingen hat dem Mann, der diese Fehlleistung begangen hat, den Schlüssel zum Vereinslokal abgenommen.

(VOL.AT)

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