Debatte um rituelle Beschneidung
Die deutsche Regierung will klarstellen, dass rituelle Beschneidungen von Buben in Deutschland vorgenommen werden können. Dies kündigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin an. Das Landgericht Köln hatte kürzlich die Beschneidung als Körperverletzung eingestuft. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes werde dadurch verletzt
“Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen müssen in diesem Land straffrei möglich sein”, sagte Seibert. Gegen das Kölner Urteil haben Juden und Muslime scharf protestiert. Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert eine überparteiliche Gesetzes-Initiative.
Religionsfreiheit schützen
Außenminister Westerwelle forderte ebenfalls rechtliche Klarheit. “Es muss klar bleiben, dass in Deutschland die freie Religionsausübung geschützt ist”, hieß es in einer Erklärung des Ministers. “Dazu zählt auch der Respekt religiöser Traditionen.” Auch die Opposition unterstützt eine gesetzliche Klarstellung. Die Sozialdemokraten wie die Grünen sprachen sich dafür aus, die rituelle Beschneidung von Buben durch ein Gesetz zu erlauben.
Beschneidung als Grundlage
Der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, Pinchas Goldschmidt, nannte das Kölner Urteil “den schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust”. Sollte es Bestand haben, “sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft”. Die Beschneidung sei “Grundlage für jüdisches Selbstverständnis”.
Das umstrittene Urteil ist eine Entscheidung in einem Einzelfall. Es hat keine generelle Wirkung, aber dennoch erhebliche Folgen. Es hat Rechtsunsicherheit und eine Art Schwebezustand für Mediziner und jüdische wie muslimische Familien ausgelöst. Mediziner, die künftig religiös motivierte Beschneidungen an Buben vornehmen, können sich nur noch schwer darauf berufen, dass sie von der Rechtmäßigkeit des Eingriffs ausgegangen waren.
(APA)
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