Den Hinterbliebenen schuldet er Beerdigungskosten und Trauerschmerzengeld in der Höhe von über 3000 Euro. Eine Summe, die er allerdings nie bezahlen wird können. Dass der Mann den Brand in der Wohnung des Opfers gelegt hat, steht für die Geschworenen nicht fest, hier erging ein Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann soll seine 65-jährige Drogendealerin mit 85 Messerstichen getötet haben.
Haller: Angeklagter voll zurechnungsfähig
Zum Abschluss des Prozesstages erläuterten die Sachverständigen Primar Reinhard Haller und Gerichtsmediziner Walter Rabl ihre Gutachten. Haller bestätigte nocheinmal, dass der Angeklagte voll zurechnungsfähig sei. Er sei keinesfalls geisteskrank, aber eine Persönlichkeitsstörung sei wahrscheinlich. Der Drogenkonsum des 35-Jährigen habe ihn flacher, stumpfer und weniger stressresistent werden lassen. Danach hielten Staatsanwältin Konstanze Manhart und Verfahrenshilfeverteidiger Martin Ulmer ihre Plädoyers. Darin plädierte die öffentliche Anklägerin, eine hohe Strafe für Mordversuch und versuchte Brandstiftung zu verhängen. Immerhin habe der Angeklagte bereits einmal ein ganz ähnliches Delikt begangen und insgesamt acht Vorstrafen. Alleine an Bewährungsstrafen sind 2 Jahre und neun Monate offen.
Gegenseite plädiert für Milde
Rechtsanwalt Martin Ulmer betonte nochmals, dass sein Mandant regelrecht „zugedröhnt“ gewesen sei. Der Angeklagte sei knapp an einer Überdosis gewesen, so Ulmer. Der 35-Jährige sei geständig, habe gesagt, was er heute noch sagen kann. Bei der Polizei habe der Mann immer wieder geweint, das sei sicher keine Show gewesen, so Ulmer.
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