Auf das gesetzliche Schlupfloch von Therapie statt Strafe verzichtete am Montag der süchtige Drogendealer, der am Landesgericht verurteilt wurde. „Wahrscheinlich zahle ich die Strafe“, sagte der 20-Jährige am Ende seines Strafprozesses am Landesgericht Feldkirch. Der einschlägig vorbestrafte Bezieher der Mindestsicherung war wegen des Verkaufs von 253 Gramm Marihuana zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden – 180 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Geldstrafe muss der Drogenabhängige nicht bezahlen, wenn er sich erfolgreich einer Entzugstherapie unterzieht. Auf diese Chance verzichtete der Dornbirner. Der Richter hatte ihm dazu geraten. „Ich möchte auch nicht fünf Jahre lang unter Kuratel des Gerichts stehen“, sagte der Richter.
Strafumwandlung nach Therapie
Würde sich der Verurteilte für Therapie statt Strafe entscheiden, würde er „zwei Jahre unter Beobachtung durch das Gericht stehen“, erklärte der Strafrichter. In diesen zwei Jahren müsste das Gericht regelmäßig über den Therapiefortschritt informiert werden. Der Süchtige müsste zu allen vom Gericht angeordneten gesundheitsbezogenen Maßnahmen bereit sein, unter Umständen auch zu einer stationären Therapie über mehrere Monate hinweg. Nach der Therapie würde die unbedingte Strafe in eine bedingte umgewandelt werden. Dafür würde die Probezeit drei Jahre betragen.
Er werde die Geldstrafe bezahlen und sich freiwillig einer Therapie unterziehen, sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger Johannes Luger hatte während der Verhandlung Therapie statt Strafe beantragt. Verurteilt wurde sein Mandant dann aber nicht wegen der angeklagten 400 Gramm, sondern wegen 253 Gramm. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Polizei-Angaben bestätigt
Ein 20-jähriger Zeuge hatte den Angeklagten zunächst schützen wollen und im Prozess angegeben, er habe ihm nur 20 Gramm abgekauft und dafür pro Gramm zehn Euro bezahlt. Dann aber bestätigte er doch seine Polizei-Angaben, wonach er 200 Gramm bezogen habe. Er hätte sich sonst einer falschen Beweisaussage schuldig gemacht, entweder vor der Polizei oder vor Gericht.
Nach der Strafhaft werde er zu einer Freundin ziehen, sagte der aus der Justizanstalt Feldkirch vorgeführte Zeuge. Den Namen der Frau verstand der Richter zuerst falsch. Dem Missverständnis nach hätte es sich um eine Richterin des Landesgerichts Feldkirch gehandelt.
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