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Das Regierungsprogramm: Was bisher umgesetzt wurde und was nicht

Die aktuelle Bilanz: Das hat die Regierung bis dato umgesetzt, und das nicht
Die aktuelle Bilanz: Das hat die Regierung bis dato umgesetzt, und das nicht ©APA
Anfang des Jahres kam es noch zu einer Aktualisierung des Arbeitsprogrammes der Regierung, welches ursprünglich 2013 beschlossen wurde. Welche der darin enthaltenen Herausforderungen und Projekte bisher umgesetzt bzw. nicht termingerecht verwirklicht wurden oder noch ausständig sind, ist hier nachzulesen.
Die Regierungsbilanz 2016

Die Aufgabenstellung der SPÖ/ÖVP-Regierung, zum Zeitpunkt der Neugestaltung des Programms übrigens noch in der Konstellation Kern-Mitterlehner, lässt sich im Wortlaut folgendermaßen zusammenfassen: “Insgesamt verfolgen wir das Ziel, Wachstum und Beschäftigung zu stärken, unsere Unternehmen zu unterstützen, mehr Sicherheit für unsere Bürger zu gewährleisten und ein noch wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Österreich zu schaffen. Wir wollen Österreich bei der Digitalisierung und bei Energie-, Klima- und Umweltschutzfragen so aufstellen, damit wir neue Chancen nützen. Das ist unsere Aufgabe und Pflicht.”

Erreichtes und Fehlgeschlagenes im Arbeitsprogramm der Regierung

Nachfolgend findet sich nun eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte des Arbeitsprogrammes samt der dort festgehaltenen Terminfrist, aufgegliedert in drei Bereiche: “Was bisher umgesetzt wurde”, “Was nicht (zeitgerecht) umgesetzt wurde” und “Was noch ausständig ist”. In angeführten Zitate sind dabei Ausführungen direkt aus dem Programm, um Einblick in die konkretere Zielsetzung zu erlangen. Weiters findet sich hier noch der Link für das Programm der Regierung zum PDF-Download:

>> Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung zum Download

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Was bisher umgesetzt wurde:

• Regelungsflut eindämmen
(fällig am 28.02.2017)

“Die Bundesregierung bekennt sich zur nachhaltigen Entlastung der Bürger und Unternehmen von bürokratischen Lasten.”

• Beschäftigungsbonus
(fällig am 01.03.2017)

“Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von einer Milliarde Euro werden die Lohnnebenkosten noch einmal gesenkt. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eingeführt.”

• Zuständigkeiten bündeln
(fällig am 01.03.2017)

“Die Bundesregierung bekennt sich zur Entflechtung der Kompetenzverteilung und zu klareren Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere im Wirtschaftsrecht.”

• Integration – Vollverschleierung, Arbeitsmarkt, Integrationsgesetz
(fällig am 01.03.2017)

“Die Integration ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die österreichische Gesellschaft. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägt ist, wobei klare Regeln den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden sichern.”

Integrationsgesetz u.a. mit Definition eines einheitlichen Integrationsbegriffs, Ausbau Deutsch- und Wertekurse, Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen verbieten.

Vollverschleierungsverbot: Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.

Arbeitsmarktintegrationsgesetz (Integrationsjahr) u.a. mit Etablierung eines verpflichtenden Integrationsjahres für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

Öffentlicher Dienst: Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten.

• Lockerung Kündigungsschutz 50+
(fällig am 01.03.2017)

“Um die Neu-Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind zu erleichtern wird die derzeitige Regelung modifiziert.”

• Lehrlingspaket
(fällig am 31.03.2017)

“Übernahme der vollen Kosten für alle Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung. Ausbau Auslandspraktika für Lehrlinge mit Schwerpunkt Sprachenerwerb.”

• Strafrechtspaket
(fällig am 30.04.2017)

“Schaffung eines eigenen Straftatbestands gegen die Gründung von oder der führenden Betätigung in »Staatsfeindlichen Bewegungen«. Höhere Strafen bei tätlichen Angriffe gegen öffentlich Bedienstete. Sicherheitsverwahrung gefährlicher, psychisch beeinträchtigter Straftäter. Höhere Strafen bei sexueller Belästigung in Gruppen.”

• Mindestlohn
(fällig am 30.06.2017)

“Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro.”

• Umsetzung Schulautonomie
(fällig am 30.04.2017)

“Schulen werden zukünftig wesentlich stärker in die Autonomie und Eigenverantwortung entlassen. Sie können sich somit stärker regional ausrichten und bekommen maximalen Gestaltungsspielraum, um Österreichs Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu fordern.”

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Was nicht umgesetzt (zeitgerecht) wurde:

• BMJ-Erlass zu „Gefährderin und Gefährder“
(fällig am 31.03.2017)

“Bei Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt werden, insbesondere Unterstützung terroristischer Aktivitäten im In-oder Ausland (»Rückkehrer«), wird im Regelfall Untersuchungshaft verhängt. In Fällen, in denen die Gefährdung nur abstrakt ist und die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre, wird die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel angestrebt und durch die Gerichte entschieden. Der Justizminister wird diese Maßnahme im Erlassweg über die Staatsanwaltschaften unterstützen.”

• Zuzug auf den österreichischen Arbeitsmarkt / Export der Familienbeihilfe
(fällig am 31.03.2017)

“Die Bundesregierung wird sich gemeinsam gegenüber der Europäischen Kommission für eine Beschränkung des weiteren Zuzugs auf den österreichischen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Arbeitgeber im Rahmen des Sekundärrechts einsetzen. Die Bundesregierung bekennt sich zum Instrument der Arbeitsmarktprüfung. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung im Rahmen der zuständigen Gremien auf europäischer Ebene dazu, sich für legistische Änderungen der bestehenden Regelungen einzusetzen, damit die exportierte Familienbeihilfe indexiert werden kann.”

• Angleichung Pensionssysteme
(fällig am 30.04.2017)

“Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit BMF (Bundesministerium für Finanzen) /BKA (Bundeskanzleramt) /BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) zur Harmonisierung der Pensionssysteme (z. B. Beamte und ASVG).”

• Migration dämpfen
(fällig am 01.04.2017)

“Die Bundesregierung wird die Zahl der in Österreich ankommenden und rechtswidrig aufhältigen Migranten massiv reduzieren. Die zuständigen Minister werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich [ein] Umsetzungspaket vorlegen. Dies erfolgt im unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen, wie er sich insbesondere aus den von der Bundesregierung eingeholten Gutachten ergibt.”

• Beschäftigungsaktion 20.000
(fällig am 30.04.2017)

“Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.”

• Kalte Progression
(fällig am 30.04.2017)

“Damit die Entlastung [der Steuerreform 2015/16] nicht durch das Wirken der kalten Progression verloren geht und die Entlastungswirkung der Steuerreform nachhaltig gesichert werden kann, schlägt die Bundesregierung ein konkretes Modell zum Ausgleich der kalten Progression vor.”

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Was noch ausständig ist:

• Masterplan Land: Zukunftsstrategie für den ländlichen Raum
(fällig am 31.10.2017)

“Wie im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgeschrieben wird erstmals ein Masterplan für die Zukunft des ländlichen Raumes erarbeitet. Mit dieser Strategie sollen die Wirtschafts- und Lebensbedingungen am Land systematisch verbessert werden. Die Ergebnisse werden im Herbst 2017 dem Ministerrat vorgelegt. Die Bandbreite der Themen reicht von Land- und Forstwirtschaft und Wirtschaft über Infrastruktur, Mobilität und soziale Verantwortung bis hin zum digitalen Dorf.

• Wohnpaket
(fällig am 30.11.2017)

“Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnraum für alle Menschen leistbar zu machen.”

• Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen
(fällig am 31.12.2017)

“Es wird ein eigenes Case Management eingerichtet, wo geschulte Case Manager Personen mit Vermittlungsproblemen intensiv betreuen und helfen, ihre individuellen Problemlagen zu lösen. Durch den Besuch einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung steht diese Gruppe vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.”

(Red. / Grafiken im Artikel: Pixabay)

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