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Das große Geld, das niemals kommt: Warnung vor "Vemma"-Pyramide

Vorarlberger Jugendlichen wird leichtes Geld versprochen, wenn sie den Energy Drink vertreiben.
Vorarlberger Jugendlichen wird leichtes Geld versprochen, wenn sie den Energy Drink vertreiben. ©Screenshot/Bilderbox
Seit einigen Wochen wird Vorarlberger Jugendlichen auf "Home-Events" das große Geld versprochen, wenn sie einen amerikanischen Energydrink an Freunde verteilen. Dahinter steckt ein ausgeklügeltes Pyramidensystem, warnt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

In Italien wurde das Vertriebssystem der US-Firma Vemma bereits verboten. Von sektenähnlichen Methoden berichten Medien in Luxemburg, wo Vemma seinen Energydrink “Verve!” schon vor einem Jahr platzierte.

“Vemma!” auch in Vorarlberg

Seit einigen Wochen grast Vemma offensichtlich systematisch Vorarlberg ab. So finden beispielsweise in einem Rankweiler Privatgarten regelmäßig “Home-Events” für Jugendliche statt, wo ihnen das Blaue vom Himmel versprochen wird.

471 Euro für mehrere Paletten

Die Jugendlichen sollen den angeblich gesunden Energydrink “Verve!” unter Gleichaltrige bringen. Sie können, müssen ihn aber nicht unbedingt verkaufen. Sie können ihn auch einfach verschenken. Promoten nennt sich das. Wer 471 Euro bezahlt, erhält mehrere Paletten des Getränks. Das Geld fließe “automatisch” innerhalb kurzer Zeit zurück, sobald auch Freunde in das System einsteigen oder den Energydrink bestellen.

Nur die Spitze der Pyramide verdient

“Das Geschäftsmodell trägt eindeutig Züge eines illegalen Pyramidensystems”, sagt AK-Konsumentenschützer Mag. Paul Rusching: “Mit ein paar einfachen Schritten lässt sich nachrechnen, dass nur ganz wenige an der Spitze der Pyramide daran verdienen können. Die Chancen, seine Investition von 471 Euro wieder zurück zu erhalten, sind sehr gering.”

Der Traum vom großen Geld ist schnell geplatzt, wie die sich nun häufenden Beschwerden in der AK-Konsumentenberatung belegen. Der Vertrieb für Europa, Vemma Europe Ltd., sitzt in Irland, die  Mutterfirma sitzt in den USA.

Auch Minderjährige angeworben

Den wenigsten Jugendlichen sind die steuerlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen bewusst, wenn sie den Energydrink weiterverkaufen. “Dazu bräuchte es einen Gewerbeschein”, erklärt AK-Konsumentenschützer Mag. Paul Rusching. Auch gilt man erst ab 18 Jahren als “voll geschäftsfähig”. Er appelliert deshalb auch an die Eltern, aufmerksam zu sein. Denn in mehreren Fällen konnte Vemma selbst Minderjährige als sogenannte “Affiliates” anwerben.

Altes Lockmittel: Viel Geld ohne Aufwand

Überhaupt steckt das Vemma-Geschäftsmodell voller obskurer Bezeichnungen und bedient sich geschickt den Social-Media-Kanälen. So rufen Jugendliche als Teil einer Bewegung “Young People Revolution” in YouTube-Videos zum Mitmachen auf. Die Botschaft: Weil der Arbeitsmarkt jungen Leuten kaum mehr gute Jobs biete, müssten sie selbst die Initiative ergreifen und Vemma sichere ein “tolles Einkommen” ohne viel Aufwand.

Die AK-Konsumentenschützer raten also dringend davor ab, in das “System Vemma” einzusteigen. (red/AK)

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