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Das EU-Parlament: Aufgaben und Arbeit kurz erklärt

VIENNA.AT erklärt die Arbeit und die Aufgaben des EU-Parlaments kurz
VIENNA.AT erklärt die Arbeit und die Aufgaben des EU-Parlaments kurz ©APA
Welche Aufgaben hat das EU-Parlament, wie arbeiten Parlament, Kommission und Rat zusammen, von wem wird das EU-Parlament gewählt und wo sitzt es genau? VIENNA.AT hat kurz vor der EU-Wahl die Antworten auf diese Fragen.
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Vom 23. bis 25. Mai 2014 wird in Europa gewählt. In Österreich werden 18 Mitglieder via Direktwahl in das Europäischen Parlament gewählt. Insgesamt sind 751 Mitglieder im EU-Parlament. Die Wahl  entscheidet in diesem Jahr auch über den künftigen Chef der Europäischen Kommission.

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Wie das EU-Parlament informiert, sind die Mitglieder des EU-Parlaments die Vertreter der europäischen Bürger. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (auch “Der Rat” genannt) bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Das EU-Parlament hat folgende wichtige Aufgaben:

  1. Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften (hierfür wird mit dem Rat eng zusammen gearbeitet)
  2. Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, um eine demokratische Arbeitsweise zu gewährleisten (Wenn das Parlament der Ansicht ist, dass Rat oder Kommission gegen ein EU-Recht verstoßen hat, können Untersuchungsausschüsse einberufen oder eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht werden.)
  3. Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts (auch hierfür arbeitet das Parlament mit dem Rat zusammen.)
  • Darüber hinaus ist im Artikel 17 des EU-Vertrages festgelegt, dass das EU-Parlament den Präsidenten der Kommission wählt. Die Kandidaten dazu werden vom EU-Rat vorgeschlagen. Dabei muss dieser das Ergebnis der EU-Wahl berücksichtigen. Das Parlament muss die Kommission als Ganzes bestätigen, auch hier werden die Mitglieder vom Rat nominiert.
  • In Sachen Wettbewerbspolitik, der gemeinsamen Handelspolitik, sowe Außen- und Sicherheitspolitik verfügt das Parlament über keine direkte Entscheidungsbefugnis, sondern muss nur angehört werden.
Wie arbeiten Parlament, Kommission und Rat zusammen?

Das EU-Parlament hat eine gesetzgebende Funktion und steht dabei parallel zum Europarat. Von selbst kann weder das Parlament noch der Rat Gesetze machen, da die Gesetzesinitiative bei der EU-Kommission liegt. Die Kommission erarbeitet einen Vorschlag, dieser wird an das Parlament und seine Ausschüsse weitergereicht. Über einen Entwurf für ein Gesetz wird im Parlament in einzelnen Ausschüssen (Expertengruppen) entschieden. Dabei werden auch schon Entscheidungen des Parlamentes vorbereitet und diese mit der Kommission beraten.

Wie kommt ein Gesetz in der EU zustande?

Die Gesetzesinitiative liegt bei der EU-Kommission. Das EU-Parlament oder der Rat stellt eine Anfrage an die Kommission, sollte sie in einer bestimmten Angelegenheit ein Gesetz wünschen. Gibt es einen Gesetzesentwurf, muss dieser von Rat und Parlament angenommen werden. Dabei haben Rat und Parlament jeweils die Möglichkeit in zwei Lesungen Änderungen zu erwirken, indem über diese mittels Mehrheitsprinzip abgestimmt wird. Sollte es nach zwei Lesungen immer noch keine Einigkeit geben, wird in einem Vermittlungsausschuss über den Gesetzesentwurf zwischen Rat und Parlament diskutiert.

Durch den Vertrag von Maastricht (1992/1993) und Nizza (2000) wurde das Recht der Gesetzgebung des EU-Parlaments insoweit gestärkt, dass es verstärkt mitbestimmen darf.

Wer wählt das EU-Parlament?

Alle fünf Jahre wird das EU-Parlament direkt von den Bürgern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (mit Ausnahme von Österreich, hier darf man ab 16 Jahren wählen), der einzelnen Mitgliedsstaaten gewählt.

Wer kann in Österreich in das EU-Parlament gewählt werden?

In Österreich treten bei der EU-Wahl für die SPÖ der ehemalige ORF-Redakteur Eugen Freund als Spitzenkandidat an, für die ÖVP Othmar Karas, für die Grünen Ulrike Lunacek, für die FPÖ nach dem Ausscheiden von Andreas Mölzer, nun Harald Vilimsky. Die weiteren Kandidaten für die EU-Wahl 2014 sind für die NEOS Angelika Mlinar, Ewald Stadler für die REKOS und für das BZÖ Angelika Werthmann. Auch für Martin Ehrenhauser (“Europa Anders”) und Rudolf Pomaroli (“EU-Stop”) kann gestimmt werden. Alle Kandidaten finden Sie hier.

Wo sitzt das EU-Parlament?

Das EU-Parlament sitzt in Brüssel (Belgien), Straßburg (Frankreich) und Luxemburg. In Straßburg und Brüssel finden die Plenartagungen statt, Ausschüsse halten ihre Sitzungen in Brüssel ab und in Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments.

Alle Informationen zur EU-Wahl 2014

(Quellen: europa.eu/ parlament.gv.at/ SpiegelOnline)
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